ARD, ZDF und Co. wollen mehr Geld. Der Rundfunkbeitrag könnte um etwa 80 Euro pro Jahr steigen. Und während Politik, GEZ und Beitragszahler über den Beitrag diskutieren wie nie zuvor, stellt sich heraus: Die GEZ-Gebühr verstößt möglicherweise gegen die Verfassung und könnte damit illegal sein. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt sich der Sache an.
Ist die GEZ-Gebühr illegal?
Die Nachricht schlug im vergangenen Jahr ein, wie eine Bombe. Die ARD will mehr Geld und dafür sollen die GEZ-Gebühren um bis zu 80 Euro pro Jahr steigen. Statt der aktuell 18,36 Euro könnten Beitragszahler demnächst bis zu 25,19 Euro pro Monat zahlen. Daraufhin ist dem Rundfunkrat der Kragen geplatzt. Er forderte stattdessen eine Senkung des Rundfunkbeitrags. Und während vor Kurzem eine Umfrage ergab, dass rund 70 Prozent aller Deutschen für die Abschaffung der Gebühr ist, muss die GEZ jetzt vor Gericht.
→ GEZ-Gebühren: So viele Deutsche zahlen nicht
Der Grund: Eine Frau weigert sich, die Rundfunkgebühren zu zahlen. Sie zog zunächst vor das Münchner Verwaltungsgericht und anschließend vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nachdem die Klägerin vor beiden Gerichten verloren hatte, legte sie Revision ein. Die hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt zugelassen, mit der Begründung, es handle sich dabei um eine „grundsätzliche Bedeutung“. Die GEZ-Gebühr soll nämlich „in Wahrheit eine Steuer“ sein.
Jeder einzelner Beitragszahler könnte ARD und Co. verklagen
Doch während für eine Steuer keine konkrete Gegenleistung erhoben wird, setzt einer Gebühr eine bestimmte Gegenleistung voraus. Da für die Klägerin die GEZ-Zahler aber keine Möglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten, würde das bedeuten, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt. Und um diese zu erheben, fehle den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz. Sollte das der Fall sein, wäre der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.
Der zweite Grund, den die Klägerin anführt, ist, dass es ein „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund „mangelnder Meinungsvielfalt“ gebe. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dürfte als spannend werden. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die GEZ-Gebühr wirklich eine Steuer ist oder die Öffentlich Rechtlichen inhaltlich versagt haben, könnten grundlegende Reformen anstehen. Zudem, so die FAZ, könnte das Urteil jeden einzelnen Beitragszahler mit dem Anspruch versehen, das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht infrage zu stellen.