GEZ-Klage: Wer Geld sehen will, kann sich jetzt anmelden

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Geschätzt 90.000 Bürger haben aktuell die Chance, im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) getätigte Zahlungen zurückerstattet zu bekommen. Konkret geht es um Dienstleistungen, wie das Anmelden und das Ummelden. Betroffene können sich auf der Seite des Bundesamts für Justiz anmelden.
Rundfunkbeitrag

Sammelklage rund um den Rundfunkbeitrag

Bereits vor einigen Monaten stand der Vorwurf des GEZ-Betrugs im Raum. Die Verbraucherzentrale beschuldigte einen Beitragsdienstleister, geschätzt 90.000 Verbraucher getäuscht und um einen Betrag in Höhe von rund 29,99 Euro (teilweise ist von 39,99 Euro die Rede) erleichtert zu haben. Als Folge reichten die Verbraucherschützer eine Sammelklage beim Oberlandesgericht in Koblenz ein. Wie die Behörden nun mitteilten, können sich Betroffene ab sofort an ebenjener beteiligen und Ansprüche erheben.

Verbandsklage gegen Beitragsdienstleister

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat jüngst eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen die SSS-Software Special Service GmbH im Verbandsklageregister veröffentlicht (Aktenzeichen 9 VKl 1/24). Die Behörde teilte mit, dass Verbraucher sowie kleine Unternehmen nun ihre Ansprüche zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden können. Zu diesem Zweck hat das BfJ ein digitales Anmeldeformular auf seiner Website bereitgestellt.

Wer sich beteiligen möchte, hat dafür bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung Zeit. Ein klares Datum hat man in diesem Zusammenhang noch nicht verkündet. Jedoch kann die Anmeldung im gleichen Zeitrahmen auf Wunsch auch zurückgezogen werden. Wer derweil den Postweg bevorzugt, kann das Formular auch schriftlich anfordern.

Passend dazu:

Was war geschehen?

Formulare wie die Erstanmeldung einer Wohnung oder die Änderung der Daten zum Beitragskonto lassen sich grundsätzlich auf der offiziellen Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices kostenfrei und bequem ausfüllen und einreichen. Dennoch bot die SSS-Software Special Service GmbH eine „Ausfüllhilfe bei der Antragstellung gegenüber dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten und Weiterleitung an den Beitragsservice“ als Dienstleistung an. Wobei die eingetragenen Daten automatisiert und ungeprüft übermittelt wurden.

Für diesen Service verlangte der Beitragsdienstleister eine Gebühr in Höhe von 29,99 Euro. Diese wurde allerdings oftmals auf der ersten Formularseite nicht ausgewiesen. Ferner schloss das Unternehmen jegliches Widerrufsrecht aus – möglicherweise widerrechtlich. Weigerten sich die Betroffenen zu zahlen, beauftragten die Beklagten ein Inkassounternehmen. Und damit Verbraucher überhaupt auf der Website der SSS-Software Special Service GmbH landeten, anstatt auf der Website des offiziellen Beitragsservices, schaltete das Unternehmen Google-Anzeigen zu Keyword-Kombinationen mit „GEZ“ und „Rundfunkbeitrag“. Auf diese Weise positionierte man sich auf den Suchergebnisseiten über dem Beitragsservice.

Apropos: Die SSS-Software Special Service GmbH betrieb außerdem eine ähnliche Website mit „Dienstleistungen“ rund um das Thema Wohngeld. Diese wurde mittlerweile jedoch offline genommen. Mehr dazu in unserem Artikel:

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