Das Wetter spielt verrückt. Sturzflutartige Regenfälle sorgen dafür, dass ganze Landstriche unter Wasser stehen. Besonders betroffen war in den vergangenen Wochen insbesondere der südliche Teil von Deutschland. Und genau dort sorgen der Beitragsservice sowie die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio für eine finanzielle Entlastung. Der Rundfunkbeitrag, landläufig auch als GEZ-Gebühr bekannt, fällt weg; aber nur vorübergehend.
Katastrophenfall? Keine GEZ-Gebühr!
In Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde, ist es für Haushalte ab sofort möglich, beim Beitragsservice eine Abmeldung des Beitragskontos zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die beitragspflichtige Wohnung, Betriebsstätte oder gegebenenfalls auch ein nur angemeldetes Auto aufgrund von Hochwasser nicht mehr nutzbar ist.
Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Eine solche Abmeldung ist für bis zu sechs Monate möglich. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden, heißt es in einer Mitteilung des Beitragsservice.
Um die GEZ-Gebühr als Betroffener nicht mehr zahlen zu müssen, steht ab sofort das zugehörige Online-Formular des Beitragsservice zur Verfügung. Für die Abmeldung ist dort der Auswahlpunkt „sonstige Gründe“ auszuwählen und die persönliche Beitragsnummer anzugeben. Alternativ ist auch eine telefonische Kontaktaufnahme über die Servicehotline des Beitragsservice möglich. Sie steht unter der folgenden Rufnummer für 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr zur Verfügung: 01806/99955510.
Rückwirkende Abmeldung von Rundfunkbeitrag ist möglich
Sogar rückwirkend ist eine Abmeldung des Beitragsservice möglich: zum 1. Juni 2024. Das aber nur schriftlich oder über das oben genannte Online-Formular. Damit wolle man der besonderen Notlage der Betroffenen Rechnung tragen, heißt es. Eventuell bereits zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet oder verrechnet.
Nachweise zu erbringen, sei nicht notwendig. Der Beitragsservice prüfe aber die Plausibilität einer Abmeldung vom Rundfunkbeitrag anhand eines Abgleichs mit den behördlichen Informationen über die betroffenen Gebiete. Nach derzeitigem Stand sind ausschließlich Landkreise und Städte in Bayern von den örtlich katastrophalen Zuständen betroffen. Möglicherweise kommen aufgrund von neuen Starkregenereignissen aber schon in der Nacht zu Sonntag weitere Regionen hinzu.
Übrigens: Auch in Gebieten, in denen kein Katastrophenfall ausgerufen wurde, ist eine befristete Abmeldung vom Rundfunkbeitrag möglich. Allerdings nur dann, wenn deine Wohnung saniert werden muss und du schriftlich die entsprechenden Nachweise erbringst. Zum Beispiel in Form einer Bestätigung von der Gemeinde. Betroffene, die durch Hochwasser in finanzielle Schieflage geraten sind, können mit dem Rundfunkservice auch eine Ratenzahlung der GEZ-Gebühr vereinbaren.