Einen Brief vom Beitragsservice einfach in Müll zu werfen, ist grundsätzlich keine gute Idee. Erst recht nicht, wenn du in den kommenden Wochen und Monaten ein entsprechendes Schreiben erhalten solltest. Denn die früher als Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bekannte Institution verschickt demnächst über die Tagespost neue Briefe. Ziel ist es, Menschen zu finden, die noch keine Rundfunkgebühr zahlen, obwohl sie es eigentlich müssten. Und dazu ist es wichtig, auf das Schreiben zu reagieren, sollte es dich erreichen. Ansonsten steht neben Mahnungen „sogar ein Vollstreckungsersuchen“ bevor, wie es auf der Homepage des Beitragsservice wörtlich heißt. Mit anderen Worten: Die GEZ droht mit einem Gerichtsvollzieher.
Beitragsservice: (Fast) Jeder Haushalt muss zahlen
Konkret geht es in dem Brief um einen sogenannten Meldedatenabgleich. Das ist ein gesetzlich geregelter Vorgang, der auch schon 2013 und 2018 stattfand. Heißt konkret: Der Beitragsservice gleicht ausgewählte Daten von Einwohnermeldeämtern zu allen volljährigen Bürgern mit seinen Bestandsdaten ab. Damit will man Wohnungen finden, die noch keine Gebühr für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen. Zur Erinnerung: Jeder Haushalt in Deutschland ist im Normalfall verpflichtet, einen sogenannten Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat zu bezahlen. Nur in Ausnahmefällen gibt es eine Befreiung oder Ermäßigung.
Sollten beim Meldedatenabgleich Unstimmigkeiten auftreten, erfolgt an die entsprechenden Haushalte der Versand eines Fragebogens. Und auf dieses Klärungsschreiben sollten Angeschriebene „zeitnah“ – am besten online – antworten, mahnt der Beitragsservice. Wer über eine Beitragsnummer belegen kann, bereits eine Rundfunkgebühr zu zahlen, muss keine weiteren Schritte befürchten. Alle entsprechenden Daten werden gelöscht, verspricht der Beitragsservice. Wer nicht reagiert, muss aber mit weiteren Schritten rechnen.
GEZ-Brief: Wer nicht reagiert, zahlt doppelt
Dann nämlich werden nicht nur Mahnungen verschickt, sondern es droht wie eingangs erwähnt auch der Besuch eines Gerichtsvollziehers. Und noch eine weitere Maßnahme wird vollzogen. Wer nämlich nicht reagiert, kassiert eine automatische Anmeldung für den Rundfunkbeitrag. Denn in einem solchen Fall müsse man davon ausgehen, dass für den angeschriebenen Haushalt noch kein Beitrag gezahlt werde, heißt es in einer Mitteilung vom Beitragsservice. Und das hat in der Regel finanzielle Folgen.
Denn eigentlich ist der Rundfunkbeitrag nur einmal pro Haushalt zu bezahlen. Reagiert aber etwa ein zusammenlebendes Pärchen oder eine Wohngemeinschaft nicht auf den Brief, kann es passieren, dass künftig alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen die GEZ-Gebühr zahlen müssen. „Zieht ein Beitragszahler aufgrund einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice unter Umständen keine Informationen zu den Personen, die weiterhin in der Wohnung wohnen und sich zum Rundfunkbeitrag anmelden müssen“, erklärt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice.
Brief-Versand startet erst in einigen Wochen
Los geht es mit dem Meldedatenabgleich ab dem 6. November dieses Jahres. Bis zum 8. Dezember übermitteln die Einwohnermeldeämter der GEZ nach und nach die notwendigen Daten. Die Klärungs- und Erinnerungsschreiben gehen aber erst ab dem 10. Januar 2023 in den postalischen Versand. Ein Abschluss des Meldedatenabgleichs des Beitragsservice ist für Ende Juni kommenden Jahres vorgesehen.