Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgte bereits für viel Aufsehen. Noch immer hält sich hartnäckig die Fehlinformation unter den Menschen, dass ab Januar 2024 sämtliche Heizungen ausgetauscht werden müssen. Tatsächlich muss jedoch kein bestehendes und funktionierendes System aus einem Haus herausgerissen werden. Lediglich die Bedingungen dafür, welche Heizsysteme beim nächsten, nötigen Austausch gewählt werden dürfen, haben sich entsprechend verändert. Dabei kann die Gasheizung auch weit nach 2024 noch immer eingebaut werden. Nicht immer wäre das jedoch eine zu empfehlende Entscheidung.
Gesetzeslücke im Heizungsgesetz erlaubt Einbau weiterer Gasheizungen
Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, muss zunächst eine verpflichtende Beratung durchlaufen. Dadurch sollen Interessenten explizit gewarnt werden, dass eine Gasheizung in Zukunft mit hohen, finanziellen Belastungen einhergehen kann. Aufgrund der steigenden CO₂-Bepreisung soll das Gas innerhalb der nächsten Jahre zunehmend teurer werden. Die vermeintlich „günstigere Gasheizung“ kann sich so als Kostenfalle herausstellen. Solange keine kommunale Wärmeplanung in der eigenen Region vorliegt, darf eine Gasheizung weiterhin installiert werden, wenn diese für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff geeignet ist. Sieht die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz vor, greifen stattdessen schrittweise Anforderung zur Beimischung von klimaneutralen Gasen wie Biomethan.
Anteil an klimaneutralen Gasen steigt in Etappen
Bis zum Jahr 2029 soll dieser Anteil bei 15 Prozent liegen, ab 2035 bei 30 Prozent und ab 2040 bei 60 Prozent klimaneutralen Gasen. Den dafür benötigten Nachweis sollen Gasheizungsbesitzer nach Plänen der Regierung direkt über Herkunftsnachweise des Gases erhalten. Sie sollen als Zertifikate direkt über den Versorger oder durch die Umrüstung der Heizung erbracht werden. Eine Gasheizung weiterhin zu betreiben in der Hoffnung, auf ein lokales Wasserstoffnetz zurückzugreifen, ist jedoch ein riskantes Unterfangen. Erst kürzlich kamen neue Berechnungen unter Berücksichtigung der veränderten Situation zum Ergebnis, dass Wasserstoff deutlich teurer ausfiele als bisher angenommen. Schuld daran ist unter anderem die Inflation, die geplante Bauprojekte zur Wasserstoffgewinnung nun wesentlich teurer macht als zum Zeitpunkt der letzten Berechnung.
Bereits nach dem alten Stand warnten viele Experten vor hohen Heizkosten bei der Verwendung von Wasserstoff, da dieser beim Heizen äußerst ineffizient ausfällt. Zudem bleibt er mit bisherigen Methoden teuer in der Herstellung. Regenerative, natürliche Quellen für Wasserstoff sind selten, weshalb kaum damit zu rechnen ist, dass grüner Wasserstoff günstig in ausreichender Menge produziert werden kann. Bevor du weiter an einer Gasheizung festhältst, solltest du daher andere Heizvarianten zumindest in Betracht ziehen. Zahlreiche Studien konnten bereits nachweisen, dass langfristig eine Wärmepumpe Öl- und Gasheizungen überlegen bleibt.
Viele Heizsysteme kommen für die 65-Prozent-Regelung in Betracht
Die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes schreibt vor, dass ab 2024 in neu errichteten Gebäuden lediglich sichergestellt werden muss, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Anteil an erneuerbaren Energien kann sowohl rechnerisch nachgewiesen als auch durch verschiedene gesetzliche vorgesehene Optionen belegt werden. Darunter zählen auch Hybrid-Systeme, die nach Herstellerangaben die notwendigen 65 Prozent an erneuerbaren Energien liefern. Insgesamt gibt es zahlreiche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen, die unter diese Anforderungen fallen. Die folgenden Systeme gehören unter anderem dazu:
- Anschluss an ein Fernwärmenetz
- Biomasseheizung
- Elektrische Wärmepumpe
- Heizen per Stromdirektheizung
- Heizen mit Solarthermie
- Hybrid-System, zum Beispiel aus einer Wärmepumpe und Gas– oder Ölheizung
- Infrarotheizung mit grünem Stromtarif
- Wärmerückgewinnung aus Bitcoin-Mining zum Heizen
Für Bestandsgebäude stehen sogar noch mehr Optionen zur Verfügung, die du als Heizsystem wählen kannst. Darunter fallen:
- Pelletheizung
- Hackschnitzelheizung
- Scheitholz-Holzvergaserkessel
- Kamin-Kachelofen
- Gasheizungen (mit mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)
Pelletheizungen qualifizieren sich seit neustem zwar ebenfalls für eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten wie Wärmepumpen. Allerdings kannst du durch die neu ausgerufene Haushaltssperre zurzeit von keinem Förderprogramm für neue Heizsysteme profitieren. Wer die Kosten für die neuen Heizungsanlagen nicht vollständig aus eigener Tasche zahlen möchte, sollte mit der neuen Anschaffung warten, bis die Haushaltssperre aufgehoben wurde.