Kein Wohnort bei Bonitätsprüfung: Gesetz soll Bonitätsprüfungen einschränken

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Das Bundeskartellamt sieht die aktuelle Praxis bei Bonitätsprüfungen kritisch. Sie sind zu wenig transparent für Kunden und beziehen zu viele Daten ein, die im schlimmsten Fall zur Diskriminierung und Benachteiligung der Betroffenen führen kann. 
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Schufa-AuskunftBildquelle: Schufa

Mit einem sogenannten Scoring versuchen Online-Händler, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien, wie die Schufa, den finanziellen Hintergrund von Käufern zu bewerten. Es wird als Basis bei einer Bonitätsprüfung genutzt, um das Risiko von Zahlungsausfällen bei Rechnungs- und Ratenkäufen zu begrenzen. Allerdings missachten sie dabei häufig die Rechte der Verbraucher, wie das Bundeskartellamt in einer Untersuchung festgestellt hat. 

Die Prüfungen finden demnach in der Regel im Hintergrund statt. Der Betroffene wird den Beamten zufolge jedoch unzureichend in Kenntnis gesetzt. Oftmals finden sich in den AGBs dazu nur wenige Hinweise. Noch kritischer sehen die Wächter des Bundeskartellamts, wenn der Betroffene erst nach der Bonitätsprüfung informiert wird. Damit hat dieser keine Möglichkeit zu widersprechen. Dabei betont der Präsident des Amts, Andreas Mundt, dass immer dann eine Einwilligung von Kunden eingeholt werden muss, wenn sie kein “überwiegendes berechtigtes Interesse” vorweisen können.

Zu viele Daten werden zusammengeführt

Die Beamten stoßen sich zwar nicht grundsätzlich an dieser Form der Risikominimierung. Allerdings stören sie sich an der Menge an Daten, die unter den Händlern, Zahlungsdienstleistern und Auskunfteien für die Bonitätsprüfungen zusammengeführt werden.

Neben Informationen zum vergangenen Kaufverhalten werden auch Daten wie das jeweilige Alter oder der Wohnort in die Bewertung einbezogen. Auskunfteien erfassen selbst die Häufigkeit der Umzüge oder die Uhrzeit der letzten Bestellungen. Für die Bewertung der individuellen Situation des Einzelnen sind diese Daten jedoch nur bedingt aussagekräftig. Es kommt also zu Diskriminierungen von Einzelnen durch den Bewertungsalgorithmus. Außerdem tragen die Auskunfteien dem Gebot der Datenminimierung zu wenig Rechnung, obwohl es ein zentrales Element der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist.

Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes soll Verbesserungen bringen

Die Wächter des Bundeskartellamts fordern im Rahmen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verbesserungen an genau dieser Stelle. So ist im aktuellen Regierungsentwurf vorgesehen, dass Auskunfteien künftig keine Adressdaten mehr verarbeiten dürfen. Auf diese Weise wollen die Verantwortlichen Verbraucher vor Diskriminierung und Benachteiligung allein aufgrund ihres Wohnorts schützen. Die Beamten wünschen sich, dass die Auswirkungen der in die Bewertung einbezogenen Kriterien künftig stärker beachtet werden.

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