Geldgeschenk vom Staat: Wer jetzt Anspruch auf 1.000 Euro hat

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Die Regierung ist immer für eine Überraschung gut. Und so gibt es jetzt für rund eine halbe Million Deutsche ein Geldgeschenk in Höhe von genau 1.000 Euro. Wer Anspruch hat, kann einen Antrag ganz einfach online stellen.
Geldgeschenk vom Staat: Wer jetzt Anspruch auf 1.000 Euro hat

Geldgeschenk vom Staat: Wer jetzt Anspruch auf 1.000 Euro hat

Die Regierung, so könnte man meinen, schmeißt gerade mit Geld um sich. Nachdem bekannt wurde, dass man Rentnern ein großzügiges Geldgeschenk macht, ist nun eine andere Altersgruppe dran. Ziemlich genau 1.000 Euro gibt es jetzt für bis zu einer halben Million Deutschen. Seit dem 2. September können alle, die Anspruch haben, einen Antrag stellen. Die Frist für den Antrag endet am 30. November 2024.

Wer sich das Geldgeschenk vom Staat holen kann

In diesem Herbst beginnt für rund eine halbe Million Menschen in Deutschland ein neues Kapitel. Denn genau so viele fangen dann ein Studium an einer Hochschule oder Universität an. Um den Einstieg zu erleichtern, vergibt die Regierung an Studienanfänger ein saftiges Geldgeschenk in Höhe von 1.000 Euro. Im Gegensatz zum Bafög, dessen Höchstsatz im Oktober 2024 auf 992 Euro steigt, muss man das Geldgeschenk aber nicht zurückzahlen. Allerdings muss man einige Voraussetzungen erfüllen, um die 1.000 Euro Starthilfe zu bekommen.

Das war’s, GEZ! Wann Studenten nicht mehr zahlen müssen

Ab dem Wintersemester 2024/25 können alle, die in ihr Erstsemester starten, das Geldgeschenk vom Staat anfordern. Dafür muss man allerdings zu Studienbeginn unter 25 Jahre alt sein. Und: Man muss erstmals an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sein. Hat man schon einen Studiengang absolviert oder ein abgebrochenes Studium hinter sich, gibt es kein Geldgeschenk. Und noch etwas muss man erfüllen: Du als Student oder Deine Eltern müssen vor dem Beginn des Studiums Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben.

So kommt man an das Geld

Den Antrag für die Studienstarthilfe können alle, die die Voraussetzungen erfüllen, ausschließlich digital über die Bafög-Internetseite beantragen. Hier gibt es auch weitere Informationen dazu, was man dem Antrag hinzufügen muss. Die Finanzspritze kann einmalig und unabhängig vom Bafög beantragt werden und wird nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks auch nicht auf das Bafög angerechnet.

Bildquellen

  • Geld sparen im Supermarkt: Stiftung Warentest zeigt 10 Profi-Tricks: Franki Chamaki / Unsplash
  • Geldgeschenk vom Staat: Wer jetzt Anspruch auf 1.000 Euro hat: Markus Spiske / Unsplash

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