Die Regierung, so könnte man meinen, schmeißt gerade mit Geld um sich. Nachdem bekannt wurde, dass man Rentnern ein großzügiges Geldgeschenk macht, ist nun eine andere Altersgruppe dran. Ziemlich genau 1.000 Euro gibt es jetzt für bis zu einer halben Million Deutschen. Seit dem 2. September können alle, die Anspruch haben, einen Antrag stellen. Die Frist für den Antrag endet am 30. November 2024.
Wer sich jetzt 1.000 Euro vom Staat holen kann
In diesem Herbst beginnt für rund eine halbe Million Menschen in Deutschland ein neues Kapitel. Denn genau so viele fangen dann ein Studium an einer Hochschule oder Universität an. Um den Einstieg zu erleichtern, vergibt die Regierung an Studienanfänger ein saftiges Geldgeschenk in Höhe von 1.000 Euro. Im Gegensatz zum Bafög, dessen Höchstsatz im Oktober 2024 auf 992 Euro steigt, muss man das Geldgeschenk aber nicht zurückzahlen. Allerdings muss man einige Voraussetzungen erfüllen, um die 1.000 Euro Starthilfe zu bekommen.
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Ab dem Wintersemester 2024/25 können alle, die in ihr Erstsemester starten, die Starthilfe vom Staat anfordern. Dafür muss man allerdings zu Studienbeginn unter 25 Jahre alt sein. Und: Man muss erstmals an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sein. Hat man schon einen Studiengang absolviert oder ein abgebrochenes Studium hinter sich, gibt es die 1.000 Euro leider nicht. Und noch etwas muss man erfüllen: Du als Student oder Deine Eltern müssen vor dem Beginn des Studiums Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben.
So kommt man an das Geld
Den Antrag für die Studienstarthilfe können alle, die die Voraussetzungen erfüllen, ausschließlich digital über die Bafög-Internetseite beantragen. Hier gibt es auch weitere Informationen dazu, was man dem Antrag hinzufügen muss. Die Finanzspritze kann einmalig und unabhängig vom Bafög beantragt werden und wird nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks auch nicht auf das Bafög angerechnet.