Geld für Hund und Oma: 7 Geld-zurück-Tipps für die Steuererklärung 2024

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Die Steuererklärung ist kein beliebtes Thema, und doch kann es sich richtig lohnen, eine zu machen. Neben den allgemeinen Tipps, die jeder kennt, verraten wir, welche ungewöhnlichen Dinge man sonst noch angeben kann, um sich Geld zurückzuholen.
Geld für Hund und Oma: 7 Geld-zurück-Tipps für die Steuererklärung 2024

Geld für Hund und Oma: 7 Geld-zurück-Tipps für die Steuererklärung 2024

Jahr für Jahr geben rund 40 Millionen Deutsche ihre Steuererklärung ab. Zwar bereitet allein das Ausfüllen – auch wenn ein Steuerprogramm dabei behilflich ist – nur wenigen Menschen Freude. Doch es kann sich wirklich lohnen. Denn von den 814.212 Euro, die jeder Deutsche in seinem Leben im Schnitt an Steuern zahlt, kann man sich ordentlich etwas zurückholen. Sogar für das eigene Haustier.

So einfach holt man sich mit der Steuererklärung Geld zurück

Fährt man mit Auto oder Bahn zur Arbeit, kann man sich mit der Steuererklärung Geld für Sprit oder das Bahnticket zurückholen. Und das ist nicht wenig. Pro Kilometer gibt es 30 Cent. Ist die Strecke länger als 21 Kilometer, sogar 38 Cent. Das gilt im Übrigen auch, wenn man mit dem Fahrrad oder E-Bike fährt, statt das Auto zu nehmen. Auch für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel wie vorwiegend beruflich genutzte Geräte wie Laptop, Handy oder Kamera kann man sich Geld zurückholen. Und: Wer Kontoführungsgebühren zahlt, kann auch diese in der Steuererklärung 2024 angeben.

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Wer jährlich eine Steuererklärung abgibt, dürfte diese vier Tipps bereits kennen. Es gibt aber auch Dinge, die nicht immer und überall genannt werden, die man aber ebenso von der Steuer absetzen kann. Dazu gehört etwa, wenn Oma, Opa oder andere Verwandte bei der Kinderbetreuung einspringen. Kinderbetreuungskosten wird das Ganze genannt. Wollen die Großeltern kein Geld für die Betreuung – was in der Regel der Fall sein dürfte – kann man sich aber trotzdem die Fahrtkosten erstatten lassen und in der eigenen Steuererklärung angeben. Damit das Finanzamt die Kosten akzeptiert, sollte man eine schriftliche Vereinbarung sowie Überweisungen vorlegen können.

Geld für Hunde und Katzen

Auch für Fahrten zum Arzt und zur Apotheke kann man sich die Kosten erstatten lassen. Diese Kosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Für jede Fahrt gibt es 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Das klingt im ersten Moment nicht nach viel, kann sich übers Jahr aber ganz schön aufsummieren.

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Wer einen Hund oder eine Katze hat und etwa in den Urlaub fährt, benötigt jemanden, der sich um das Haustier kümmert. Die Ausgaben für Haustierbetreuung werden bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung akzeptiert. Wer also einen Katzen- oder Hundesitter beauftragt, kann 20 Prozent des Rechnungsbetrags bei der Steuererklärung angeben.

Das Ende der Steuererklärung?

Noch ist die Steuererklärung für viele Deutsche verpflichtend. Das könnte sich aber bald ändern. Denn die Deutsche Steuer-Gewerkschaft setzt sich dafür ein, Bürger als auch Finanzbeamte zu entlasten. „Wer ein reguläres Einkommen ohne Nebeneinkünfte erzielt, soll künftig keine Steuererklärung mehr machen müssen“, erklärte der Gewerkschafts-Chef Florian Köbler bereits Mitte 2023. Die Finanzämter seien heute schon überfordert; in den kommenden Jahren droht ein dramatischer Fachkräftemangel. Hinzu kommt: „Bis zum Jahr 2030 fällt in den Finanzämtern ein Drittel des Personals aufgrund von Pensionierungen weg“, so Köbler. Die Folge: „Der Staat kann nicht mehr jeden Einzelfall prüfen.“ Noch ist hier aber nichts entschieden.

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  • Geld für Hund und Oma: 7 Geld-zurück-Tipps für die Steuererklärung 2024: Andreas Lischka / Pixabay

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