Gehört in jedes Auto? Lidl verramscht illegales Gadget

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Auto-Gadgets können sehr nützlich sein. Sei es eine digitale Parkuhr oder ein OBD-II-Diagnosewerkzeug. Üblicherweise sind solche Geräte völlig legal – insbesondere, wenn sie bei Lidl in den Regalen landen. Doch diesmal ist ein Gadget dabei, dessen Kernfunktion strafbar ist. Es drohen Bußgelder.
Lidl-Tüte im Auto
Gehört in jedes Auto? Lidl verramscht illegales GadgetBildquelle: shutterstock.com

Warum Autofahrer die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten sollten, dürfte jedem klar sein. Genauso wie der Grund, weshalb es viele dennoch tun. Wer dabei geblitzt wird, muss außerorts mit bis zu 738,50 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Innerorts sind es sogar bis zu 843,50 Euro, doch sie fallen nur an, wenn der Blitzer einen auch erwischt. Bei Lidl gibt es aktuell einen Verkehrs-Warner, der das zu verhindern weiß. Nur stellt seine Nutzung bestenfalls eine rechtliche Grauzone dar. Wer ertappt wird, kann sich auf ein saftiges Bußgeld einstellen.

Ab Donnerstag bei Lidl

Ab Donnerstag, den 20.03., wird bei Lidl ein Verkehrs-Warner von OOONO mit der Modellbezeichnung „Co-Driver No1“ zu einem besonders attraktiven Preis angeboten. Statt der anfänglichen 49,95 Euro (UVP) legt das Gadget nur 29,99 Euro auf die Preiswaage. Damit befindet sich der Kaufpreis nur zwei Euro über dem bisherigen Bestpreis. Online lässt sich der OOONO sogar bereits jetzt reduziert erwerben, allerdings scheint das Gerät aufgrund einer hohen Nachfrage hier (vorübergehend) ausverkauft zu sein. Doch was kann der Co-Driver No1 nun?

Grundsätzlich bietet der Verkehrs-Warner zwei Kernfunktionen: einen Blitzer-Warner mit über 100.000 registrierten Kameras und einen Warner vor Gefahrenstellen. Zu Letzteren gehören etwa Baustellen, plötzliche Stauenden und liegengebliebene Fahrzeuge. Während die Funktion als Gefahren-Warner zulässig ist, verstößt der Einsatz als Blitzer-Warner in Deutschland gegen die StVo. So heißt es in § 23 Abs. 1c StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Verkehrs-Warner von OOONO im Auto
Verkehrs-Warner von OOONO

Ob vielleicht der Beifahrer eine Blitzer-App verwenden darf, erfährst du in diesem Artikel.

Aus „illegal“ wird Grauzone

Wer gegen die StVO-Regelung verstößt, oder den Blitzer-Warner auch nur „betriebsbereit“ mitführt, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Strafzahlung in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Zumindest, wenn die Blitzer-Funktion eingeschaltet ist. Denn in Abs. 1c heißt es weiter: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Das bedeutet, dass die Nutzung des Co-Driver No1 unter gewissen Bedingungen erlaubt sein kann. Allerdings nur, wenn man den Funktionsumfang vor Fahrtantritt auf die Warnung vor Gefahrenstellen beschränkt. Und auch in diesem Fall könnte es zu Konflikten mit der Polizei kommen. OOONO selbst schreibt dazu versteckt in den Nutzungsbedingungen lediglich, dass die Nutzung der App auf eigenes Risiko erfolge. Man sei allein dafür verantwortlich, die jeweils geltenden länderspezifischen Gesetze einzuhalten.

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