WhatsApp und Co.: Deswegen sind deine Nachrichten bald nicht mehr sicher

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Das A und O bei der Nutzung von Messenger-Diensten ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das heißt, niemand kann mitlesen. Das will die Bundesregierung nun umgehen und zentralen staatlichen Organen einräumen, auf Messenger zugreifen zu können.
Endlich: Auf diese WhatsApp-Funktion haben viele Nutzer lange gewartet
Bildquelle: WhatsApp
Das Thema kam bereits im vergangenen Jahr auf, nun scheint es Realität zu werden. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, will die Bundesregierung Geheimdiensten die Möglichkeit einräumen, Messenger-Dienste wie WhatsApp auslesen zu dürfen. Konkret sollen der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) in Zukunft Zugriff auf die verschlüsselten Dienste haben.

Messenger: Geheimdienste dürfen mitlesen

Dabei dürfen die genannten Organe nicht nur Nachrichten mitlesen, sondern auch Gespräche, die über die Messenger laufen, abhören. Allerdings soll der „Lauschangriff“ nicht ohne weiteres gehen können. Wie es heißt, sei eine Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) sowie eine Anordnung für jeden Einzelfall nötig. Wie die Tagesschau zitiert, soll die Möglichkeit „die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten.“ Die zuständige Kommission soll nicht nur von einem technischen Berater, sondern auch von zusätzlichen Mitgliedern unterstützt werden.

Reform noch nicht beschlossen

Erstmals entworfen wurde die Reform im Frühjahr 2019, allerdings mit dem Zusatz, dass Geheimdienste auch Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen. Sprich, auf PCs, Smartphones und Co. ebenfalls Zugriff erhalten. Dieser Passus ist aber nun gestrichen worden. Jedoch sieht die Reform vor, dass der MAD und der Verfassungsschutz enger zusammenarbeiten und mehr Informationen austauschen. Außerdem sollen Einzelpersonen künftig einfacher unter Beobachtung gestellt werden können. Der Neuauflage der Reform muss nun noch vom Bundesinnenministerium zugestimmt werden. Was die einen als Eingriff in die Privatsphäre werten, sehen Befürworter der Reform vielmehr als „Rück-Fortschritt“. Mit der Reform seien die Geheimdienste wieder auf dem Stand der Zeit, als das Internet respektive Mobilfunk noch nicht auf dem Vormarsch war. Damals durften die Inlandsgeheimdienste Festnetztelefone abhören, was zur Überwachung von einzelnen Personen meist ausreichte.

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