Am Dienstagmorgen reichte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/ Die Grüne) den Gesetzentwurf für die Gas– und Strompreisbremse zur Ressortabstimmung ein. Die geplante Gaspreisbremse ist bislang die größte geplante Entlastung der Bundesregierung. Diese soll rund 54 Milliarden Euro schwer sein. Nun soll die Reduzierung auf die Gas- und Wärmepreise früher greifen. Für Gas-, Fernwärme- und Stromkunden soll diese zunächst bis April 2024 gelten. Dann soll im Dezember 2023 analysiert werden, ob eine Weiterführung der Maßnahmen nötig wäre und in welcher Höhe diese Hilfen erbracht werden.
Gaspreisbremse: 200 Milliarden sind insgesamt geplant
Medienberichten zufolge, wie unter anderem im Spiegel, heißt es im Referentenentwurf: „Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je Kilowattstunde“. Der Entwurf der Gaspreisbremse sollte schon vergangenen Freitag im Umlaufverfahren durch das Kabinett beschlossen sein. Inzwischen ist dies auf Mittwoch verlegt. Anschließend will die Ampelkoalition die offiziellen Regelungen der „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz“ (EWPBG) beraten. Spätestens bis zum Ende des Jahres muss es beschlossen werden. Daraufhin müssen die Energieversorger die Preisbremse umsetzen.
Ein „Abwehrschirm“ soll den größeren Teil der Energiepreisbremse mit bis zu satten 200 Milliarden Euro finanzieren. Jedoch mache sich der Bund damit neue Schulden. Aufgrund Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe sich die Situation an den deutschen, vor allem aber an den europäischen Energiemärkten verschärft, heißt es im Entwurf.
Die kolossale Preissteigerung bei Erdgas und Wärme ist für die Bevölkerung und Unternehmen eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“. Diese bereiten „eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“ Um das Chaos der steigenden Energiekosten und die fatalen Folgen für Verbraucher und Verbraucherinnen einzudämmen, stellte die Bundesregierung eine Expertenkommission ein.
Für Vermieter sieht es schlecht aus
Wie und wann Mieter ihre reduzierten Heizkosten bekommen, war bisher noch unklar. Denn Mieter beziehen ihr Gas über eine Heizkostenpauschale. Gleichzeitig hatten Vermieter Sorge um die Umsetzung der Neuberechnung. Laut dem Referentenentwurf müsse der Vermieter die reduzierten Kosten „im Rahmen der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode an den Mieter weitergeben“.