Gasanbieter unterbieten sich immer stärker, um Neukunden anzuwerben. Dabei wird auch der Orientierungswert der Gaspreisbremse vielerorts unterboten. Trotz dieses Gaspreis-Falls gehen Bestandskunden jedoch leer aus, da sie bereits in einem Vertrag zu teureren Konditionen gebunden sind. Dabei ist der Abstand zwischen Grundversorgungs-Tarifen und Neukunden-Tarifen zurzeit besonders hoch.
Trotz Gaspreis-Fall: Grundversorger-Tarife bleiben teuer
Während sich andere Anbieter zunehmend unterbieten, um neue Kunden für sich zu gewinnen, sieht es bei den Tarifen der Grundversorger völlig anders aus. Der Abstand zwischen den Grundversorgungs-Tarifen und anderen Anbietern wächst stetig. Besonders ärgerlich ist für Kunden dabei die mangelnde Transparenz darüber, wie der aktuelle Grundversorger-Tarif entsteht. Für Verbraucher ist nicht ersichtlich, ob der Grundversorger das Gas zu teuren Konditionen eingekauft hat und diese Kosten nun an seine Kunden weitergeben muss – oder ob sich Grundversorger auf Kosten von Kunden und Steuern nun selbst bereichern. Letztlich wird auch die staatliche Gaspreisbremse schließlich von Steuerzahlern finanziert.
Im Schnitt müssen Neukunden am 28. März 2023 nur noch 10,3 Cent pro Kilowattstunde Gas zahlen. Das geht aus den Daten des Vergleichsportal Verivox hervor. Zuletzt lagen die Preise auf einem ähnlichen Niveau für Neukundenpreise im Oktober 2021. Seit knapp 18 Monaten war der Neukundenpreis für Gas nicht mehr so niedrig. Selbst die 12 Cent pro Kilowattstunde, die die Gaspreisbremse als Grenze vorsieht, werden hier unterboten. Es scheint, als würden die Preise sich langsam wieder ein Stück weit normalisieren, doch nicht jeder profitiert von dieser Änderung.
Kunden, die für ein Jahr oder vielleicht sogar zwei Jahre in einem Vertrag gebunden sind, müssen noch über Monate hinweg die teureren Konditionen zahlen, bevor sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Besonders die Grundversorger-Tarife, zu denen Menschen vielerorts gewechselt sind oder gar wechseln mussten, bleiben teuer. Aber: Wer bei einem Grundversorger unter Vertrag ist, kann im Gegensatz zu anderen Vertragslaufzeiten innerhalb von zwei Wochen kündigen. Dadurch kann sich die Suche nach einem günstigeren Anbieter für diese Haushalte wieder lohnen.
Bundesnetzagentur plant Prüfung der Preisgestaltung
Was für Verbraucher nicht möglich ist, soll von der Bundesnetzagentur inzwischen erfolgen. Die Institution beabsichtigt, sich die Preisgestaltung der Versorger genau anzuschauen. Während du keine Möglichkeit hast, zu erfahren, zu welchen Bedingungen das Gas von deinem Grundversorger eingekauft wurde und wie hoch die Gewinnspanne beim Weiterverkauf ist, sieht das bei der Bundesnetzagentur gänzlich anders aus. Was diese Untersuchung zutage fördern wird, bleibt abzuwarten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Versorger gezielt Gas zu überteuerten Preisen an den Kunden bringen, um zugleich von der staatlichen Gaspreisbremse zu profitieren, wird das gewiss nicht toleriert. Schließlich hat der Staat allein für die Gaspreisbremse 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Der Gaspreis-Fall bei Neukundenverträgen geht primär auf den Absturz der Großhandelspreise für Gas sowie die fallenden Preise am Terminmarkt zurück. Europas wichtigster Gas-Benchmark-Preis (TTF) sank in der vorigen Woche zum ersten Mal seit Juli 2021 unter 40 Euro pro Megawattstunde. Folglich können Versorger selbst Gas wieder zu Preisen von 4 Cent pro Kilowattstunde einkaufen und entsprechend mit geringeren Preisen noch einen Gewinn erzielen. Ähnlich günstig fielen die Preise am Terminmarkt EEX aus, mit dem sich Versorger langfristig mit Gas eindecken können. Gas, das Versorger jetzt für den April einkauften, kostetet mit knapp 42,50 Euro pro Megawattstunde nur wenig mehr als Großhandelspreise. Selbst bis in den Herbst hinein können sich Versorger nun mit Gas zu einem Preis von 44 Euro pro Megawattstunde eindecken. Aller Grund also, warum es auch für Grundversorger möglich sein sollte, die Preise zukünftig zu senken.