Welle der Empörung – Disney rudert zurück

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Obwohl Disney vermutlich das genaue Gegenteil im Sinn hatte und den Tod einer Parkbesucherin in Disney World unter den Tisch kehren wollte, sorgte der Versuch für Negativschlagzeilen. Es folgte eine Lawine an Kritik, die das Unternehmen nun zum Umdenken zwang.
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Frau stirbt in Disney WorldBildquelle: BoliviaInteligente / Unsplash

Update: Aufgrund zahlreicher Negativschlagzeilen hat Disney seine sowohl rechtlich als auch moralisch fragwürdige Position mittlerweile aufgegeben und die Klage eines Witwers zugelassen, dessen Frau im Freizeitpark „Disney World“ aufgrund einer vermeidbaren allergischen Reaktion verstarb. Disneys ursprüngliche Argumentation hatte im Internet eine Welle der Entrüstung und scharfer Kritik vonseiten der Verbraucher losgetreten.

Verbraucher empört – Was ist geschehen?

Im vergangenen Jahr ist Kanokporn Tangsuan in einem Krankenhaus in Florida verstorben. Zuvor hat sie mit ihrem Mann den Freizeitpark „Disney World“ besucht. Dort erhielt sie in einem Restaurant ein Gericht mit Milchprodukten und Nüssen – Lebensmittel, gegen die die Frau allergisch war. Laut dem Klageschreiben ihres Mannes, Jeffrey Piccolo, hätten das Paar das Personal wiederholt über die Allergien in Kenntnis gesetzt. Vergebens. Nun klagt Piccolo und fordert einen Betrag in Höhe von 50.000 US-Dollar. Disney möchte die Klage derweil unterbinden. Und die Begründung hierfür kann dreister nicht sein.

Klausel in den Nutzungsbedingungen von Disney+

Disney scheint den Vorwürfen nicht viel entgegenstellen zu können oder zu wollen. Stadtessen wünscht sich das US-amerikanische Unternehmen, den Rechtsstreit in einem Schiedsverfahren außergerichtlich beizulegen. So argumentierte die Verteidigung, dass der Kläger, Piccolo, im Jahr 2019 den Nutzungsbedingungen zugestimmt hätte – im Rahmen einer kostenlosen einmonatigen Testmitgliedschaft des hauseigenen Streaming-Diensts Disney+. Wie die Anwälte hervorheben, ist in den Nutzungsbedingungen unter anderem vermerkt, dass alle Streitigkeiten durch ein verbindliches individuelles Schiedsverfahren beizulegen seien. Und auf diese Klausel möchte das Medienunternehmen nun bestehen.

Ein weiteres Mal soll Piccolo den Nutzungsbedingungen 2023 zugestimmt haben, als er sein Disney-Konto nutzte, um die Tickets für den Themenpark zu erwerben. Bei Erfolg würde der Streit diskreter verhandelt und nur von einer dritten neutralen Partei überwacht werden, die kein Richter ist. Piccolos Anwälte bezeichnet Disneys Einwand derweil als „lächerlich“ und „unsinnig“. Disneys Fall würde auf dem unfassbaren Argument basieren, dass jede Person, die ein Disney+-Konto erstellt, […] für immer auf das Recht auf ein Geschworenenprozess verzichtet. Auch habe Piccolo den Nutzungsbedingungen zwar selbst zugestimmt, derzeit handele er jedoch im Namen seiner verstorbenen Frau. Und diese habe die Nutzungsbedingungen niemals akzeptiert.

Geht Disneys Plan nach hinten los?

Rechtsanwalt Jamie Cartwright sieht in Disneys Vorgehen den Versuch, der öffentlichen Aufmerksamkeit zu entgehen. „Disney möchte verständlicherweise von der Privatsphäre und Vertraulichkeit profitieren, die ein Schiedsverfahren mit sich bringt, statt einen Prozess wegen widerrechtlicher Tötung in der Öffentlichkeit […] zu verhandeln“, so Cartwright gegenüber der BBC. Nun scheint der Versuch getreu dem sogenannten Streisand-Effekt paradoxerweise jedoch noch höhere Wellen zu schlagen, als es das Gerichtsverfahren getan hätte. Disneys Antrag soll im Oktober verhandelt werden.

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