Schleswig-Holstein stellt ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke online, das rund 10.000 Anlagen bedienen soll. Die entsprechenden Anträge dabei können lediglich am 29. und 30. August zwischen 8 Uhr und 18 Uhr auf dieser Webseite eingereicht werden. Wer an den Fördermaßnahmen interessiert ist, muss daher schnell sein, um den Antrag rechtzeitig einzureichen. Insbesondere, dass mögliche lange Wartezeit auf Nutzer zukommen könnten.
Förderprogramm für Balkonkraftwerke bietet bis zu 350 Euro
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins weist bereits heute darauf hin, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Die technische Infrastruktur der Webseite ist darauf ausgelegt, dass pro Stunde bis zu 500 Personen zeitgleich einen Antrag stellen können. Ein digitaler Warteraum soll dabei den Zugang zum System regeln, um etwaige Abstürze zu verhindern. Umgekehrt bedeutet das jedoch ebenso, dass Interessenten mit Wartezeiten rechnen müssen, um überhaupt zur Antragsseite weitergeleitet zu werden. Da der Ansturm dank der begrenzten Zeiträume für die Anträge groß sein wird, solltest du möglichst viel Geduld mitbringen.
Damit der eigentliche Antrag möglichst schnell gestellt werden kann, empfiehlt das Bundesland, sich entsprechend vorzubereiten. Die jeweiligen Dokumente dürfen die zugelassenen 15 MB pro Antrag nicht überschreiten, sodass eine Verkleinerung von großen Dateien im Vorfeld sinnvoll ist. Ein Servicekonto kannst du ebenso einrichten, bevor die eigentliche Antragswelle startet. Lediglich ein Kaufbeleg für das Balkonkraftwerk sowie die technischen Daten der Mini-PV-Anlage müssen vorgelegt werden. Solltest du Kosten für den Aufbau oder den Anschluss deines Steckersolargerätes getragen haben, lege Nachweise dafür ebenso deinem Antrag bei.
Die Grundsumme der Förderung beträgt pro Bürger bis zu 200 Euro. Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhalten einen zusätzlichen Betrag von bis zu 150 Euro. Insgesamt können also bis zu 350 Euro Förderung erhalten werden. Dabei darf die Förderung jedoch nicht mehr als 50 Prozent der gesamten, förderfähigen Kosten übersteigen. Unter die förderfähigen Ausgaben fällt dabei nicht nur der Kauf des Balkonkraftwerks selbst, sondern auch Kosten für Aufbau und Anschluss, sofern sie angefallen sind. Für die maximale Fördersumme solltest du also mindestens 400 Euro beziehungsweise 700 Euro ausgegeben haben. Lediglich Anlagen, die du nach dem 16. Januar 2023 gekauft hast, berücksichtigt das Förderprogramm. Zudem muss der Kauf bereits erfolgt sein, bevor du den Antrag eingereicht hast. Ein nachträglicher Kauf eines Balkonkraftwerks ist nicht möglich.
Schleswig-Holstein ist nicht einziges Bundesland mit Förderung
Schleswig-Holstein ist dabei keineswegs das einzige Bundesland in Deutschland, das eine Balkonkraftwerk-Förderung ins Leben gerufen hat. Wer in Sachsen, Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern lebt, kann ebenso von unterschiedlichen Programmen profitieren. Nicht alle Anträge konntest du dabei bereits stellen. Ähnlich wie in Schleswig-Holstein soll Sachsens Antragsportal gegen Ende August öffnen, ein weiterer Teil des dortigen Förderprogramms geht irgendwann im Herbst an den Start. Damit sollen auch Stromspeicher förderfähig sein. Anträge für Balkonkraftwerke können in Sachsen ab dem 29. August 2023 um 9:30 auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.