Ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent für eine neue Wärmepumpe ist für viele Wärmepumpen-Interessenten eine großartige Neuigkeit. Nicht jedoch, dass die Auszahlung dieser Gelder „perspektivisch ab September“ erfolgen soll. Zwei Branchenverbände warnen bereits jetzt ausdrücklich vor den psychologischen Auswirkungen dieser Verzögerung. Für sie kommt es „einem erneuten Förderstopp bis September“ gleich.
Wärmepumpen-Förderung – Auszahlung im September
Wenn sich ein Hausbesitzer jetzt eine Wärmepumpe aussucht, kann er sich die dafür angekündigte, staatliche Förderung noch nicht auszahlen lassen. Auf der Informationsseite der zuständigen Förderbank KfW werden Interessenten aufgeklärt, dass Haushalte sich „ab September 2024“ identifizieren können, um den Zuschuss zu erhalten. Eine Reservierung der Fördermittel sowie eine Förderzusage zu erhalten, ist jedoch bereits heute schon möglich. Die Heizungsbranche kritisiert diese weitere Verzögerung, schließlich ist das Förderprogramm offiziell bereits Ende Februar gestartet. Dass Antragssteller sich erst Monate später identifizieren können, um das Geld zu erhalten, führt bereits jetzt zu einem entsprechend aufschiebenden Effekt. Haushalte, die gern in Wärmepumpe investieren wollen, möchten mit den Käufen nun warten. Der Frust bei Heizungskunden ist groß. Nur wenige Hausbesitzer verfügen über ausreichend finanzielle Mittel, um lange Wartezeiten auf die Fördergelder zu überbrücken.
Für die Heizungsbranche ist das eine bittere Entwicklung. Nachdem die Förderung endlich geklärt wurde, könnte diese Verzögerung erneut die Förderanträge und damit auch die Aufträge an die Heizungsbauer einbrechen lassen. Die Branchenverbände sehen darin nicht nur eine erhebliche Hürde für die Wärmewende – sondern sogar die Gefährdung der gesamten Strategie. Dafür, dass die IT für die Heizungsförderung noch nicht fertiggestellt ist, haben sie wenig Verständnis. Die KfW verteidigt das Vorgehen hingegen und teilt mit, die Förderrichtlinie würde genau so umgesetzt wie vorgesehen. So sei von Anfang an klar gewesen, dass die Auszahlung der Gelder erst ab September erfolgen kann. Durch die digitalen und automatisierten Förderanträge erhalten Kunden jedoch zügig eine Zusage. Die Fördermittel seien für Haushalte damit reserviert. Nach Umsetzung sollen Kunden die Nachweise „planmäßig ab September“ einreichen können.
Automatisierte Auszahlung soll händische Bearbeitung ablösen
Den Vorwürfen aus der Heizungsbranche, dass die verzögerte Auszahlung zu einer Gefährdung der Wärmewende führt, widerspricht auch das Bundeswirtschaftsministerium. Man begründet, dass die IT für die automatisierte Auszahlung der Fördergelder bereitzustellen, eine besonders anspruchsvolle Aufgabe darstellt. Eine schnellere Umsetzung sei technisch nicht möglich. Nach Fertigstellung der neuen automatischen Auszahlungsplattform sollten Anträge und die Bereitstellung von Fördergeldern jedoch wesentlich zügiger erfolgen. Bisher müssen Anträge auf Fördergelder und die damit verbundene Überweisung von Fördergeldern händisch abgearbeitet werden. Ein Prozedere, das nicht nur zahlreiche menschliche Ressourcen bindet, sondern auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Auf lange Sicht soll sich die Umstellung auf die automatisierte IT-Struktur auszahlen und zu einer geringeren Bearbeitungsdauer für Anträge führen.
Was nach einer langfristig sinnvollen Lösung klingt, nützt Wärmepumpen-Interessenten heute jedoch wenig. Eine frühere Auszahlung der Fördergelder ist nicht absehbar. Wer eine Wärmepumpe kaufen möchte, kann sich so nur zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: Dem Warten, bis die Auszahlung auch zeitnäher erfolgen kann oder dem heutigen Kauf, obwohl man die Zuschüsse erst Monate später erhält. Wer sich bereits jetzt für einen Kauf entscheidet, könnte jedoch vom Zögern anderer Haushalte profitieren. Mit geringerer Auftragsauslastung dürften die Wartezeiten für die Installation von Wärmepumpen sinken. Rückt die Auszahlung der Fördergelder hingegen näher, könnten die Aufträge für die Heizungsbetriebe rapide ansteigen und so auch die Wartezeit auf einen passenden Montagetermin.