Anfang März hat der zu Google gehörende Smartwatch– und Fitnesstracker-Hersteller Fitbit eine freiwillige, groß angelegte Rückrufaktion von Ionic-Uhren gestartet. Laut Angaben des Unternehmens können sich die Smartwatch-Akkus überhitzen und bei Nutzern Verbrennungen verursachen. In der dazugehörigen Erklärung unterstreicht der Hersteller, dass sich der Rückruf ausschließlich auf Fitbit Ionic-Geräte beschränkt und andere Uhren sowie Tracker nicht betroffen seien. Nun sieht sich Fitbit mit einer Klage konfrontiert, in der die Verfasser der gesamten Produktpalette eine Verbrennungsgefahr unterstellen.
Sämtliche Fitbit-Produkte gefährlich?
In der von ArsTechnica veröffentlichten Klageschrift behaupten die Verfasser, sämtliche Produkte des US-amerikanischen Unternehmens würden denselben Defekt im Akku sowie dem Ladesystem aufweisen wie die Iconic-Smartwatch. Es werden zahlreiche Fälle aufgeführt, in denen Nutzer Brandverletzungen durch überhitzte und explodierende Uhren erlitten haben sollen. Unter anderem werden die Fitbit Versa Light, Fitbit Versa 2, Fitbit Versa und Fitbit Sense namentlich erwähnt. Der Hersteller soll entsprechende Fälle allerdings als Hautreizungen abgetan oder auf die Reibung zurückgeführt haben.
Sollte die Klage, die den Status einer Sammelklage anstrebt, von Erfolg geprägt sein, könnte dies einen sehr hohen finanziellen und Image-Verlust für Fitbit bedeuten. Denn laut den Vorwürfen soll der Hersteller allein in den USA Millionen potenziell gefährlicher Geräte verkauft haben. Ferner kritisieren die Verfasser der Klageschrift auch die Umsetzung der Ionic-Rückrufaktion. Sie werfen dem Unternehmen vor, Erstattungen zu unterdrücken und Techniken anzuwenden, die es den Verbrauchern erschweren, Entschädigungen zu erhalten.
Bisher dokumentierte Fälle
Bereits im März hat die US-amerikanische Verbraucherschutzorganisation CPSC nach eigenen Angaben in den USA 115 Fälle und international 59 Berichte erfasst. Dabei seien in 78 Fällen in den USA auch Verbrennungen zu registrieren gewesen. Vier Betroffene sollen Verbrennungen zweiten Grades und zwei Verbraucher Brandwunden dritten Grades erlitten haben. Weitere Details hier: