Äußerst lange Check-in- und Boardingzeiten sowie zahlreiche streikbedingte Ausfälle. Fliegen ist mittlerweile längst nicht mehr die angenehmste Erfahrung. Doch was zuletzt einem Lufthansa-Passagier passiert ist, spielt auf einer ganz anderen Ebene. Nicht nur wurde sein Flug storniert, sondern er musste auch noch hunderte Euro draufzahlen. Und diese Erfahrung kann jeder machen, der nicht sorgfältig genug auf die Telefonnummer der Lufthansa achtet.
Stornierter Flug mit weitreichenden Folgen
Zunächst liefen die Ereignisse auf gewohnten Bahnen ab. Ein 49-jähriger Ludwigshafener buchte einen Flug bei der Lufthansa. Dieser wurden jedoch storniert. In dem Versuch, die Fluggesellschaft zu kontaktieren, bediente sich der Passagier einer Telefonnummer, die er im Internet über die Seite eines Drittanbieters herausgesucht hat. Doch das entpuppte sich nach Angaben des Polizeipräsidium Rheinpfalz als fataler Fehler.
Bei der Rufnummer handelte es sich nämlich um eine von Cyberkriminellen platzierte Fälschung. Als der Ludwigshafener anrief, meldete sich ein bisher nicht identifizierter Mann am anderen Ende der Leitung, der sich als Mitarbeiter der Lufthansa ausgab. Im weiteren Verlauf des Gesprächs überzeugte dieser den 49-Jährigen, eine App herunterzuladen und seinen Führerschein sowie den Personalausweis abzufotografieren. Ferner überwies der Ludwigshafener drei Zahlungen in Höhe von rund 600 Euro auf das Konto der Betrüger.
Wie haben die Cyberkriminellen dies anstellen können? Die Masche ist im Grunde überaus simpel: Alles, was die Betrüger tun müssen, ist, eine gefälschte Telefonnummer auf Webseiten einzuschleusen – seien es eigene Websites oder die seriöser Dienstleister. Denn viele Internetnutzer achten online nicht auf Quellen, sondern stürzen sich auf die erstbeste Information, die Google ihnen präsentiert. Und genau diesen Umstand machen sich die Kriminellen zunutze.
Wie sollten Betroffene vorgehen?
Mit den ergaunerten Informationen können die Betrüger Identitätsdiebstahl begehen, Konten eröffnen oder auf Rechnung einkaufen. Ganz zu schweigen von den getätigten Direktüberweisungen. Daher empfiehlt das Polizeipräsidium Rheinpfalz, sich in Zukunft misstrauisch gegenüber Überweisungsforderungen am Telefon zu zeigen. Auch solle man keine unbekannten Apps herunterladen und Telefonnummern ausschließlich auf offiziellen Unternehmenswebsites heraussuchen.
Sollte es dafür bereits zu spät sein, gilt es, umgehend den eigenen Kreditdienstleister zu informieren und eine Rückholung der Zahlung zu beantragen. Anschließend kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Auch wenn die Behörde selbst zugibt, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Täter schwierig sei. Die Erfolgschancen in solchen Fällen sind eher gering.