Löschmaßnahmen bei Facebook: Gericht gibt klare Vorgaben

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Prominente sehen in sozialen Netzwerken ihr Bild in Memes und Videos immer wieder mit falschen Aussagen in Zusammenhang gebracht. Für ein dauerhaftes Löschen von als sinngleich eingeschätzten Deepfakes reicht künftig eine einmalige Abmahnung.
Facebook

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Betreiber von Social-Media-Netzwerken verstehen sich als Dienstleister, die ihren Nutzern eine Plattform zum Austausch zur Verfügung stellen. Zwar wurden aufgrund politischen Drucks bereits zahlreiche Mechanismen eingebaut, die etwa für weniger Falschmeldungen, also die berüchtigten Fake News sorgen sollen, etwa die Fakten-Checks. Eine generelle Verantwortung für die eingestellten Inhalte lehnen Meta und Co. jedoch ab. 

Nun wurde jedoch der hinter Facebook und Instagram steckende Konzern gerichtlich zu mehr Sorgfalt bei Beschwerden verdonnert. Geklagt hatte der Arzt und Fernsehmoderator Eckart von Hirschhausen, der auf Facebook für eine eigene Diät geworben hatte. Er fand sein Konterfei als sogenannten Deep Fake aber auch in einer Reihe von Werbevideos wieder, die damit ohne dessen Zustimmung für konkurrierende Produkte warben. 

Fake-Videos müssen nicht automatisch gelöscht werden

Hirschhausen wies den Konzern auf ein solches Werbevideo hin und forderte seine Löschung. Dem kam Meta auch nach, es wurde jedoch nur das eine beanstandete Video von der Plattform entfernt. Weitere, fast identische Anzeigen blieben dagegen unangetastet und wurden erst nach einer weiteren Abmahnung gelöscht. Dieses Verhalten beanstandete der prominente Moderator – scheiterte jedoch zunächst vor dem Landgericht. Dieses sah grundsätzlich keine Pflicht zur Prüfung von Inhalten seitens Metas. 

Der darauf folgende Beschwerde schloss sich das damit betraute Oberlandesgericht nun zumindest in Teilen an. Auch hier sahen die Richter zwar keine generelle Verpflichtung zur Prüfung der in dem Netzwerk eingestellten Inhalte durch den Betreiber. Deep-Fake-Videos können also problemlos auf die Plattform geladen werden. 

Allerdings folgte das Gericht der Ansicht, dass das Zweite der angemahnten Videos zu dem bereits ersten nahezu identisch war, und das nicht nur im Hinblick auf die verwendeten Bilder. Es wurde auch inhaltlich als nahezu sinngleich bewertet. Dementsprechend hätte es von Meta ohne weitere Aufforderung entfernt werden müssen, so das Urteil in dem Eilverfahren. Eine Berufung ist aufgrund der Art des Verfahrens nicht möglich.

Entscheidung mit Vorbildcharakter?

Das Urteil ist für Meta – wie auch seine Konkurrenten – durchaus eine herbe Niederlage. Bisher konnte der Konzern behaupten, als Dienstleister lediglich eine Infrastruktur zur Kommunikation zu liefern. Allerdings wird seine Verantwortung für den eingestellten Content nun höher gewichtet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts könnte damit für einen weiteren Prozess wegweisend sein.

In einem ähnlich gelagerten Verfahren, das inzwischen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Beurteilung übertragen wurde, will die Politikerin Renate Künast erreichen, dass Facebook automatisch von ihr Memes mit gefälschten Aussagen entfernt, wenn diese einmal angemahnt wurden. Sollte der EuGH zu einer ähnlichen Einschätzung kommen, muss das Netzwerk erheblich mehr Aufwand bei der Kontrolle der eingestellten Inhalte betreiben.

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