Inhalte, die einmal ihren Weg ins Internet gefunden haben, sind kaum wieder wegzubekommen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn die präsentierten Informationen schlicht falsch sind. Die Konsequenzen können gerade für einzelne Personen dramatisch sein. Und Suchmaschinen wie Google sind dabei eine Art Einheizer, weil sie die entsprechenden Inhalte immer wieder zutage fördern.
Google macht es sich zu leicht
Doch Betroffene hatten an dieser Stelle bisher kaum Möglichkeiten sich zu wehren. Selbst mit dem Wunsch nach dem Streichen von Inhalten aus den Suchergebnissen stießen sie zumindest bei Google auf taube Ohren. Der Suchmaschinenanbieter versteht sich als technischer Dienstleister, der lediglich auf die vorhandenen Inhalte verlinkt. Zu einer inhaltlichen Überprüfung sieht sich aber Google jedoch nicht imstande. Eine Auffassung, der die Richter an Deutschlands oberstem Gericht Verständnis entgegenbrachten.
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Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) macht es sich Google damit allerdings zu leicht. Ausgangspunkt des bereits seit 2017 über mehrere Instanzen geführten Prozess waren eine Reihe von Artikeln, die der Klägerin betrügerische Geschäftsabsichten unterstellten. Bei Google-Suchen nach ihrem Namen, genauer gesagt der mit ihrem Namen verbundenen Gesellschaften wurden sie immer wieder zutage gefördert.
Auslistung nur bei zweifelsfreiem Nachweis
Bereits im vergangenen Jahr folgte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) der Ansicht der Klägerin und stellte fest, dass es nicht zumutbar ist, dass Suchmaschinenanbieter das Ergebnis einer juristischen Auseinandersetzung mit Anbieter der falschen Inhalte abwarten. Sie müssen vielmehr unverzüglich tätig werden, wenn Betroffene nachweisen können, dass es sich um Falschinformationen handelt. Mit seinem abschließenden Urteil folgt der BGH nun dieser Ansicht. Dieser hatte 2022 geurteilt, dass Inhalte ausgelistet, also in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden dürfen, wenn der Betroffene aufzeigen kann, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen.
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Mit dem Urteil stärkt der BGH grundsätzlich die Rechte von Opfern von Falschinformationen. Allerdings sind die Hürden, die sie für eine Auslistung der Inhalte aus den Suchergebnissen überwinden, nicht gerade gering. In vielen Fällen dürfte es für die Betroffenen gar nicht so leicht sein, gegenüber einem Unternehmen wie Google zweifelsfrei nachweisen zu können, dass die über sie kursierenden Informationen tatsächlich falsch sind. Hier hat sicherlich auch der Schutz der Meinungsfreiheit eine Rolle gespielt.
Nein, das ist kein Ende von Fake News, das ist das Ende vom Google. Zensur bleibt Zensur, egal mit welchen edlen Wörtern die geschmückt wird.
Google ist nicht die einzige Suchmaschine.