Facebook übergibt Chatverläufe an Behörden – zwecks Abtreibungsverfolgung

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Privatsphäre und Datenschutz sind im Internet seltene Güter. Daran erinnert aktuell das soziale Netzwerk Facebook, das äußerst brisante Nutzerdaten an US-Behörden weiterleitete. Die Folge: Eine Teenagerin vor Gericht – wegen eines Schwangerschaftsabbruchs. Doch an der Geschichte ist noch mehr dran.
Soziales Netzwerk
FacebookBildquelle: AlexandraPopova / Shutterstock

Abtreibungen werden wohl noch eine ganze Weile ein Streitthema bleiben. Während der Deutsche Bundestag das Werbeverbot für Abtreibungen vor einiger Zeit abschaffte, kippte das oberste US-Gericht nahezu zeitgleich das bundesweite Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Seither sind Abtreibungen in vielen US-Staaten verboten oder an gewisse Voraussetzungen geknüpft. In Nebraska soll eine 17-jährige Teenagerin ebensolche Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Es folgte eine strafrechtliche Ermittlung, die augenscheinlich tatkräftig von Facebook respektive dessen Mutterkonzern Meta unterstützt wurde. Allerdings ist der Fall komplizierter, als es zunächst den Anschein hat.

Facebook leitet Nutzerdaten an Behörden weiter

Wie das Wirtschaftsmagazin Forbes berichtet, soll Facebook sämtliche Nutzerdaten einer 17-jährigen Teenagerin – inklusive ihrer privaten Chatverläufe –auf richterlichen Beschluss an Strafverfolgungsbehörden übergeben haben. Auf Basis dieser wurden mehrere Straftatbestände ermittelt. Aktuell erwartet sowohl die Teenagerin als auch ihre Mutter ein Prozess vor dem Bezirksgericht Madison County.

Die beiden Frauen sollen eine selbstverwaltete, medikamentöse Abtreibung durchgeführt haben, die in der 23. Schwangerschaftswoche zu einer Totgeburt führte. In Nebraska sind Abtreibungen ab der 20. Woche jedoch verboten. Anschließend soll der Fötus heimlich vergraben worden sein.

In Deutschland dürfen Schwangerschaftsabbrüche im Normalfall innerhalb eines zwölfwöchigen Zeitraums nach der Empfängnis vorgenommen werden. Außerhalb dieser Frist bleibt die Schwangere auch dann straflos, wenn die Abtreibung innerhalb von 22 Wochen durchgeführt wird und es medizinische oder kriminologische Gründe gibt.

Aufschrei im World Wide Web

Auf Reddit ist der Aufschrei gegenwärtig groß. Während einige Nutzer den „nicht vorhandenen“ Schutz der Privatsphäre bemängeln, rufen zahlreiche weitere Anwender zu einem Facebook-Boykott auf. Und das gilt nicht nur für das soziale Netzwerk selbst, sondern offensichtlich auch für die beiden anderen Meta-Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp. „Verwendet Signal oder andere sichere Kommunikationsmittel“, schreibt ein Nutzer, während andere sich fragen, ob sie der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp wirklich vertrauen könnten.

Derweil meldete sich Meta-Sprecher Andy Stone über Twitter zu Wort. Demnach soll nichts in dem richterlichen Beschluss von Anfang Juni auf eine Abtreibung hingewiesen haben. Stattdessen sollen die vorgelegten Gerichtsdokumente eine strafrechtliche Untersuchung eines „tot geborenen Babys“, das verbrannt und begraben wurde, thematisiert haben.

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Herausgabe von Nutzerdaten

Inwiefern die Angelegenheit vor der Weitergabe der Daten geprüft wurde, ist aktuell nicht bekannt. Allerdings häuften sich bereits früher Fälle, in denen große Tech-Unternehmen – darunter auch Facebook – freiwillig und ohne richterliche Verfügung private Nutzerdaten weitergaben. Hinter den Anfragen steckten jedoch oftmals Betrüger, die die Daten anschließend mitunter dazu verwendeten, um Minderjährige sexuell zu erpressen. Ferner soll Facebook laut einer Untersuchung der Non-Profit-Organisation The Markup in der Vergangenheit Daten von Benutzern, die mit Websites von Abtreibungsdienstleistern interagierten, gesammelt und Anti-Abtreibungsgruppen zur Verfügung gestellt haben. Dazu mussten die Nutzer nicht einmal mit ihren Facebook-Konten eingeloggt gewesen sein.

Einen anderen Weg schlug zuletzt der Technologieriese Alphabet (Google) ein. Das US-Unternehmen positionierte sich zumindest öffentlich gegen Staatskontrollen. So sollen im Rahmen einer neuen Regelung Standortdaten, die während eines Besuchs eines besonders persönlichen Ortes gespeichert wurden, nachträglich automatisch gelöscht werden. Als Beispiele nannte der Technologiekonzern medizinische Beratungsstellen, Notunterkünfte für häusliche Gewalt, Fruchtbarkeitszentren, Suchtbehandlungseinrichtungen, Abnehmkliniken, Kliniken für kosmetische Chirurgie und Abtreibungskliniken.

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