Wenn Gerichte Pressemitteilungen verschicken, klingt das schon beim Einstieg so: „Die Erfordernisse des Schutzes der Rechte der Internetnutzer und der nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs stehen dem entgegen, dass ein Internetzugangsanbieter bestimmte Anwendungen und Dienste bevorzugt behandelt, indem er ihre Nutzung zum „Nulltarif“ anbietet, die Nutzung der übrigen Anwendungen und Dienste dagegen blockiert oder verlangsamt.“ Klingt kompliziert? Ist es auch.
Denn was der EuGH geurteilt hat, bedeutet, dass ein Internetanbieter nicht einfach bestimmte Dienste oder Services bevorzugen darf. Zumindest nicht, in dem er den Traffic nicht berechnet während er andere Dienste berechnet oder gar blockiert. Fachkreise nennen das Zero-Rating.
Zero-Rating in Deutschland: Telekom und Vodafone
Kommt dir bekannt vor? Ja. Die Telekom bietet mit Stream On seit vielen Jahren einen solchen Zero-Rating-Dienst an. Auch Vodafone hat mit Vodafone Pass einen Dienst im Angebot, bei dem du bestimmte Video-Streaming-Dienste oder Musik-Streaming nicht bezahlen musst, wenn du die Option gebucht hast. Andere Dienste hingegen, die nicht in der Option inkludiert sind, werden dir berechnet.
Im konkreten Urteil geht es aber nicht um Telekom oder Vodafone, sondern um die in Ungarn niedergelassene Gesellschaft Telenor. Sie bietet Tarife an, die auf den ersten Blick Stream On und Vodafone Pass ähnlich sind. Tatsächlich aber können Kunden dort die im Zero-Rating inkludierten Dienste auch nach der Ausschöpfung ihres regulären Datenvolumens weiterhin uneingeschränkt nutzen. Alle anderen Dienste werden blockiert und verlangsamt.
Deshalb sind die deutschen Anbieter nicht vom Urteil betroffen
Das ist genau der Grund, weswegen das jetzt vom EuGH gesprochene Urteil keine Relevanz für den deutschen Markt hat. Telekom und Vodafone drosseln nach Verbrauch des regulären Datenvolumens alle Dienste gleichermaßen – also auch die Zero-Rating-Anwendungen. Erst, wenn du wieder reguläres Datenvolumen hast, kannst du auch wieder ohne Limit Videos schauen und Musik hören. Ein Telekom-Sprecher bestätigte uns gegenüber, dass es keine Konsequenzen für Stream On gäbe.
Interessant.
Clickbait gehört auch verboten.
Nice Clickbait. Zero Rating zusammen mit Vodafone und atelekom erwähnen und groß von verboten tönen und dann ab der Hälfte sagen: oh aber das betrifft die besagten Anbieter nicht sondern nur ein ANBIETER AUS UNGARN…
Hätte man auch gleich in der Überschrift einbauen können.
Ein absolut dümmer Text. Was soll das mit der Überschrift und dann kommt einer aus Ungarn . Sowas gehört vom Gerichtsurteil verboten . So ein Schwachsinn wie sie versuchen Leute zu ködern