EU spricht Klartext: Wissings Annahmen zum Diesel-Aus seien "irreführend"

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Diesel-Autos haben einen geringeren Verbrauch als benzinbetriebene Pkw und sind zudem weniger wartungsintensiv. Volker Wissing sorgt sich jedoch um die Zukunft des Diesel-Autos. Jetzt nimmt die EU-Kommission dazu Stellung und antwortet dem Bundesverkehrsminister.
EU spricht Klartext: Wissings Annahmen seien
EU spricht Klartext: Wissings Annahmen seien "irreführend"Bildquelle: Oscar Sutton / Unsplash

Vergangene Woche hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen seine große Sorge geteilt. Er befürchte, dass Millionen von Diesel-Autos bald vor dem Aus stehen werden. Künftig sollen in der EU Abgaswerte nicht mehr unter Laborbedingungen getestet werden, sondern unter realen Straßenbedingungen. Dem Minister zufolge sei die Einhaltung der aktuellen Grenzwerte unter realen Fahrbedingungen technisch nicht umsetzbar. Jetzt hat die EU-Kommission auf Wissings Brief reagiert. 

Diesel-Autos: EU weist Wissing zurück 

Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge betont Thierry Breton, EU-Binnenmarktkommissar, in einem Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass die Brüsseler Behörde keine Absicht hat, rückwirkende Änderungen vorzunehmen, die sich auf die Typenzulassung älterer Autos oder die Fahrererlaubnis beziehen. Zudem werden sie auch keine Maßnahmen durchführen, „die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden.“ 

Trotzdem macht sich Wissing Sorgen um die Zukunft des deutschen Diesel-Autos. Deswegen will der Bundesverkehrsminister die Sicherheit, dass sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht negativ auf den Fahrzeugbestand auswirkt. Doch die Annahmen in Wissings Brief an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen seien „irreführend“, so Breton. Weiter schreibt er: „Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern.“ Die Kommission hat festgestellt, „dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen“, fügt ein Sprecher hinzu. 

Sollten Autofahrer jetzt Sorgen haben? 

Da die betroffenen Autos ordnungsgemäß zugelassen wurden, können die künftigen Änderungen nicht rückwirkend gelten. Der ADAC erläutert: „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Auch der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) weist darauf hin. Die Präsidentin des VDA, Hildegard Müller, betont: „Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.“

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