Deutschlands Regelungen für Balkonkraftwerke waren strenger als der bisher vergebene Standard der EU. Darum entschloss sich die Regierung bereits vor längerem, Veränderungen für Steckersolargeräte zu bringen, die eine höhere Wechselrichterleistung ermöglichen. Diese 800 Watt Balkonkraftwerke können nun endlich realisiert werden. Der Termin für das Inkrafttreten des neuen Gesetzesentwurfes steht fest.
800 Watt Balkonkraftwerke ab 2024 möglich
Der Gesetzesentwurf für neue Balkonkraftwerk-Regeln befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Sollte die erwartete Zustimmung dort erfolgen, tritt die Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Für Interessenten sowie Besitzer von Balkonkraftwerken sind das guten Nachrichten. Nicht nur, dass ab dem kommenden Jahr Balkonkraftwerke mit einem Drittel mehr Leistung genehmigt werden, es entfallen zudem viele bürokratische Hürden. Allen voran die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber, denn dort muss man Balkonkraftwerke der neuen Gesetzesvorlage zufolge gar nicht mehr anmelden. Stattdessen soll lediglich eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.
Der Wechselrichter muss die Anlagenleistung künftig auf 800 Watt statt der bisherigen 600 Watt begrenzen. Dazu dürfen an den Wechselrichter Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt angeschlossen werden. Ähnlich wie es sich bereits heute lohnt, Module mit einer höheren Leistung als 600 Watt zu nutzen, gilt dies also auch für die kommende 800-Watt-Regel. Dank höherer Modulleistung kann die Anlage auch mit weniger Licht noch mehr Strom für dich produzieren, was sich vor allem in der dunkleren Hälfte des Jahres bezahlt macht. Die Bundesregierung rechnet damit, dass jährlich 200.000 Steckersolargeräte neu installiert werden. Angesichts der Balkonkraftwerk-Förderung vieler Bundesländer sowie der gesunkenen Preise der Mini-PV-Anlagen sind diese Zahlen durchaus wahrscheinlich. Die Kombination aus Förderung und Preis-Reduktion sorgt dafür, dass sich die Balkonkraftwerke bereits Jahre früher amortisieren als zuvor.
Netzbetreiber erhält vier Monate für Zähleraustausch
Neue Informationen zum Gesetz bestätigen zudem, dass dein Netzbetreiber künftig eine vier Monatsfrist erhält, um alte Stromzähler beim Betreiben eines Balkonkraftwerkes auszutauschen. Dabei bist du keineswegs in der Verpflichtung, Kontakt zu deinem Netzbetreiber aufzunehmen, da die Anmeldung nur noch über die Bundesnetzagentur erfolgt. Stattdessen muss sich der Netzbetreiber dort informieren, um zu erfahren, wo es Zähler auszutauschen gibt. Innerhalb dieser Frist darfst du das Balkonkraftwerk anschließen, auch wenn der Zähler noch nicht durch deinen Netzbetreiber ausgetauscht wurde. Eine kurzfristige Duldung der Rückwärtsdrehung alter Zähler sieht der neue Gesetzesentwurf dafür vor. Es kann sich somit sogar finanziell für dich lohnen, wenn dein Netzbetreiber sich dank des hohen Aufkommens Zeit mit dem Austausch deiner Zähleinheit lässt. Immerhin ist jede überschüssig eingespeiste Kilowattstunde bei einem alten Ferraris-Zähler rund fünfmal so viel wert wie die Einspeisevergütung von PV-Dachanlagen.
Bestehende Steckersolargeräte zu 800 Watt Balkonkraftwerken aufrüsten
Wer bereits ein Balkonkraftwerk besitzt, kann bei den meisten Modellen natürlich nicht flexibel von 600 Watt auf 800 Watt umschalten. Dafür ist stattdessen der Kauf eines anderen zugelassenen Wechselrichters erforderlich, um ihm mit dem bestehenden Modell der Anlage auszutauschen. Die Wechselrichter selbst kosten dich zusätzliche Investitionskosten, die du bereits in dein Balkonkraftwerk gesteckt hast. Bevor du weiteres Geld dafür in die Hand nimmst, solltest du überlegen, ob sich diese Mehrkosten in deinem Fall tatsächlich lohnen. Wenn dein Balkonkraftwerk lediglich eine Leistung von knapp über 600 Watt besitzt, lohnt sich die Mehrinvestition vermutlich nicht. Der Grund dafür ist, dass du die Leistung des neuen Wechselrichters mit ihnen gar nicht ausschöpfen könntest.
Bei Modellen, die jedoch mit der Leistung der Solarzellen bei 800 Watt und mehr liegen, kann die Investition sinnvoll sein. Gehörst du jedoch zu denen, die noch nicht in ein Balkonkraftwerk investiert haben, kannst du dir diese Zusatzinvestition sogar von Anfang an schenken. Die Firma Priwatt besitzt bereits ein Balkonkraftwerk im Sortiment, dessen Wechselrichter sich automatisch von 600 Watt auf 800 Watt Leistung updaten kann. Sobald die neue Regelung in Kraft tritt, genügt ein simples Update des Herstellers. Dadurch ist kein weiterer Kauf von zusätzlicher Hardware für dich erforderlich.
Weniger Bürokratie ist super.
Schade nur, dass man die Lösung mit Rückwärts zählen nicht dauerhaft im Gesetz verankert hat.
Bei 600 bzw. 800 Watt pro Stunde, hätte man den Strom auch verrechnen können. Aber so wird der meiste Ertrag einfach an den Stromerzeuger verschenkt. Der wiederum verkauft den Strom zum vollen Preis.
Und so werden Stromversorger noch mehr Gewinne machen.
Es ist absoluter Quatsch das ein Modul mit 410 Wp mehr Strom liefert als eines mit 375 Wp Leistung.
Die Abgabeleistung hängt einzig und allein von der Sonneneinstrahlung ab.
Je mehr Module an einen Wechselrichter angeschlossen werden um so früher wird die Startspannung erreicht, der Wechselrichter arbeitet früher, die maximale Ausgangsleistung wird früher erreicht als mit weniger Modulen und länger gehalten.
Allerdings darf die maximale Eingangsleistung nicht überschritten werden.
Hat ein Wechselrichter eine maximale Eingangsleistung von 1000 Watt kann er nur mit 2 Module a 375 u. 410 Wp betrieben werden, hat er eine Eingangsleistung von 1400 Watt, kann er mit 3 x 410 Wp oder mit 4 x 375 Wp Leistung betrieben werden. Die 100 Watt Überschreitung verkraftet er klaglos.
Also beim Netzbetreiber anmelden ist nicht so das Problem, aber beim Marktstammdatenregister eintragen ist der absolute Alptraum, weil man gar nicht weiß was da Eingetragen werden muß
Kein Quatsch, wenn man zwei Module mit gleichem Wirkungsgrad vergleicht, stellt man fest das ein Modul mit 410Wp etwas größer ist als ein Modul mit 375Wp. Mehr Fläche, mehr Sonneneinstrahlung, so einfach ist Physik….
@Tom: Die Eintragung im Marktstammdatenregister hat für mich mein Netzbetreiber gemacht, ich musste mich um nichts kümmern.