Das Verbot dreht sich um den Transport der Roller in öffentlichen Verkehrsmitteln. So dürfen diese in immer mehr Städten nicht mehr in Bus & Bahn mitgenommen werden – trotz gültigem Ticket. Den Anfang machten einige Städte in Nordrhein-Westfalen. Doch mittlerweile sind die E-Scooter auch in Hamburg, Frankfurt, München und vielen weiteren Städten verboten. Als Grund wird der Brandschutz genannt.
In diesen Bundesländern sind die E-Scooter verboten
Als erstes Bundesland hat Hamburg die Scooter in den Bussen und Bahnen der Stadt verboten. Mittlerweile gilt ein entsprechendes Verbot auch in allen Verkehrsbetrieben in NRW. Doch auch einige Städte aus anderen Bundesländern sind mitgezogen.
- Nordrhein-Westfalen: komplett (unter anderem: Bonn, Köln. Düsseldorf, Dortmund, Münster, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen und Wuppertal)
- Bayern: Augsburg, Nürnberg und München
- Hessen: Frankfurt und Darmstadt
- Schleswig-Holstein: komplett (unter anderem: Kiel Lübeck und Flensburg)
- Bremen
- Sachsen: Leipzig
- Hamburg
In eigenen Städten ist die Mitnahme nur in U-Bahnen und Straßenbahnen verboten und in Bussen weiterhin erlaubt.
Brandschutz und Sicherheit der Fahrgäste
Die Verkehrsunternehmen begründen das Verbot mit dem Brandschutz. So war es 2023 in Hamburg zu einem E-Scooter-Brand in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Verletzten gekommen. Die Stadtwerke Bonn (SWB) erklären dazu auf ihrer Website: „[…] im Ausland, aber auch in Hamburg war es zu Akkubränden gekommen. Derzeit müssen die Hersteller von E-Tretrollern nur sehr niedrige Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das steigert die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes im Vergleich zu anderen Elektrofahrzeugen.“
E-Scooter-Verbot erscheint willkürlich
Diese Begründung wirkt aus gleich mehreren Gründen jedoch sehr willkürlich. So benötigen E-Scooter in Deutschland eine Pflicht-Versicherung inklusive Kennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Und dieses erhalten sie nur mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), welche der Hersteller für jedes Modell in Deutschland beantragen muss.
Auf der anderen Seite kann sich jeder ein E-Bike aus China oder anderen Ländern per Direktimport bestellen oder die Elektronik gar selbst zusammenlöten. Ohne das sogenannte CE-Kennzeichen dürfen diese zwar nicht offiziell von europäischen Händlern verkauft werden, die Benutzung ist jedoch unreguliert möglich. Auch eine Versicherungs- oder Kennzeichen-Pflicht gibt es hier nicht. E-Bikes dürfen jedoch weiterhin in Bus und Bahn mitgenommen werden.
Ginge es den Verkehrsunternehmen wirklich um die Brandsicherheit, müsste man E-Bikes ebenfalls verbieten. Doch auch das erscheint unnötig, weil das Brandrisiko beim Aufladen der Geräte besteht und in den meisten Städten keine Lademöglichkeiten für E-Scooter oder E-Bikes in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorhanden sind.