Wer in Deutschland einen E-Scooter fahren möchte, muss eine Vielzahl an Regeln beachten. Denn was viele Neueinsteiger nicht wissen: Nicht nur Mopeds und Roller, sondern auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Was jedoch nicht bedeutet, dass sie mit Pkws gleichzusetzen sind. Darauf verzichteten die Gesetzgeber aufgrund ihrer „kleinen Ausmaße“ und der „Besonderheiten in der baulichen Ausführung“. Unterm Strich greifen hier also andere Regeln, auf die man als Besitzer eines E-Scooters achten muss. Wer das nicht tut, muss ab März mit Bußgeldern rechnen.
Es besteht Handlungsbedarf
Als Kraftfahrzeuge sind auch E-Scooter versicherungspflichtig. Andererseits werden diese gesondert behandelt. Damit Beamte sofort erkennen können, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wurde eine spezielle Versicherungsplakette zum Aufkleben geschaffen. Diese erhalten E-Scooter-Fahrer von ihrem Versicherungsunternehmen.
Im Gegensatz zu einem Autokennzeichen wird die Versicherungsplakette jedoch jährlich neu vergeben. Und zwar jeweils in einer anderen Farbe. Der Grund hierfür ist simpel: Auf diese Weise erkennen die Ordnungshüter auf den ersten Blick, ob eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Doch es gibt einen Haken. So gelten die Haftpflichtversicherung zwar für ein Jahr, allerdings aufgrund der farblichen Lösung nicht ab dem Tag des Abschlusses, sondern jeweils zwischen dem 1. März und dem letzten Februartag des darauffolgenden Jahres. Heißt: Solltest du einen zugelassenen E-Scooter dein Eigen nennen, musst du deine Versicherung mit Blick auf das Datum umgehend erneuern.
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Ob du bereits über ein aktuelles Versicherungskennzeichen verfügst, merkst du daran, dass die Zahlen und Buchstaben auf der Plakette in blauer Farbe erstrahlen. Vor dem 1. März 2024 waren gültige Versicherungsplaketten schwarz.
Welche Geldstrafe droht?
Obligatorisch für E-Scooter ist lediglich eine Haftpflichtversicherung (wie diese hier bei der Gothaer). Diese kostet in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Auf Wunsch können Fahrer auch eine Teilkasko und eine Elektro-Kasko dazu buchen, doch diese sind optional und treiben den Preis in der Regel deutlich in die Höhe.
Wer es hingegen darauf ankommen lässt und keine Haftpflichtversicherung abschließt, dem droht laut Bußgeldkatalog nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Fehlt hingegen lediglich die Versicherungsplakette, wird eine Geldbuße in Höhe von 40 Euro fällig. Weitere Details findest du in unserem Versicherungsratgeber für E-Scooter.