S-Pedelecs, auch als besonders schnelle E-Bikes bekannt, dürfen den Radweg nicht benutzen. Auch wenn sie wie ein klassisches E-Bike über eine elektrische Trittunterstützung verfügen, müssen sie auf der Straße fahren, da sie als Kleinkraftrad eingestuft werden. Ferner unterstützt ein E-Bike den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, das S-Pedelec leistet diese Unterstützung bis 45 km/h. Ab Mitte Mai 2024 lockert das Bundesland Hessen die Regelungen für die schnellen Räder etwas auf.
E-Bikes in Hessen: Das gilt bald für S-Pedelecs
Der einjährige Versuch ermöglicht S-Pedelecs in Hessen die bislang untersagte Nutzung von Radwegen. Zwischen Langen und Darmstadt-Nord dürfen sie dann auf einem Radschnellweg fahren. Die Teststrecke hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt festgelegt. Begleitet wird das Projekt unter anderem von der Hochschule Darmstadt, um herauszufinden, ob die Verbindungen überhaupt für die Nutzung von S-Pedelecs geeignet sind.
In einer Pressemitteilung betont Hessens Verkehrsminister Kaweh Mansoori: „Die Durchführung von Verkehrsversuchen ist entscheidend, um alle möglichen Wege für eine schnellere Verkehrswende zu testen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hier nun in die Umsetzung gehen und bin gespannt welche Ergebnisse wir daraus ziehen können.“ Das Ziel der Testphase ist es zu untersuchen, „ob die ausgewählte Strecke wie beispielsweise Radschnellverbindungen auch für die Nutzung durch ‚S-Pedelecs‘ geeignet sein könnten.“ Erste Ergebnisse sollen schon im Frühjahr nächsten Jahres vorliegen.
Doch nicht jedes Bundesland hat solch strenge Gesetze für die schnellen E-Bikes. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben ihre Regelungen bezüglich S-Pedelecs bereits etwas aufgelockert. Hier kannst du die Fahrradwege unter bestimmten Bedingungen nutzen.