An öffentlichen Ladesäulen ist der Strom für E-Autos im Vergleich zur heimischen Wallbox teuer. Mit Blick auf den Energieverbrauch pro Kilometer sind Fahrzeuge mit einem klassischen Verbrennungsmotor teilweise günstiger dran. Das hat das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen, das nun die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung veröffentlicht hat. Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, sieht den nur geringen Wettbewerb als ein großes Problem: “Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig. Zahlreiche Städte und Kommunen haben geeignete öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben.”
Aufgrund der mangelnden Konkurrenz können die Anbieter von ihren Kunden überhöhte Preise fordern, denn einen Wechsel müssen sie kaum befürchten. Das gilt letztlich auch, wenn der Strom über die Ladekarte eines Mobilitätsdienstleisters bezogen wird, denn auch diese müssen die durch die Infrastrukturbetreiber festgelegten Preise akzeptieren. Sie verzichten eher darauf, bestimmte Regionen in ihr Angebot mit aufzunehmen, weil ihnen die Marge zu gering ist.
Sorgt Tank & Rast an Raststätten für hohe Ladepreise?
Der mangelnde Wettbewerb zeigt sich auch bei der Versorgung der E-Autos entlang der Autobahnen, auch wenn sich hier nach Einschätzung der Wettbewerbshüter ein geteiltes Bild ergibt. Die Konzession für die Bewirtschaftung von Autobahnraststätten hat der Bund langfristig an die Tank & Rast Gruppe abgegeben, die auch die Anbieter der Ladesäulen auswählt. Auch hier befürchtet das Bundeskartellamt, dass nur wenige Anbieter zum Zuge kommen. Denn Tank & Rast als kommerzielles Unternehmen verfolgt bei der Vergabe der Ladeinfrastruktur an geeignete Betreiber eigene wirtschaftliche Interessen.
Anders stellt sich die Situation auf einfachen Autobahnparkplätzen dar, an denen Ladesäulen aufgebaut werden. Hier vergibt der Bund die nötigen Flächen mithilfe von Ausschreibungsverfahren und kann diese somit auch an den Bewerber mit den günstigsten Konditionen vergeben.
Bundeskartellamt fordert mehr Ausschreibungen
Dementsprechend fordern die Wettbewerbshüter von den politischen Entscheidungsträgern mehr Ausschreibungen. Um den Wettbewerb unter den Anbietern stärker zu fördern, sollten dabei Losgrößen und -zuschnitt stärker beachtet werden. Außerdem sollten sich staatliche Entscheidungsträger für eine höhere Preistransparenz einsetzen.
Skeptisch sehen die Beamten des Kartellamts dagegen sogenannte regulierte Durchleitungsregime, bei denen die Kunden an der Ladesäule den Ladestromanbieter wählen könnten. Der Betreiber der Säule leitet dann den Strom des gewählten Anbieters zum Fahrzeug des Kunden und kassiert vom Anbieter des Ladestroms ein Durchleitungsentgelt. Dieses würde allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Endkundenpreis umgeschlagen werden, der Strom würde damit letztlich kaum günstiger.