Am 5. März legten die Täter ein Feuer an einem Strommast, der unter anderem auch die Tesla-Fabrik mit Strom versorgt. Zu dem Anschlag bekennt sich die linksextreme Vulkangruppe. Dass die Produktion nach dem Angriff auf die Stromversorgung unterbrochen werden muss, war klar. Verantwortliche bei Tesla gingen davon aus, dass die Produktion am nächsten Montag wieder weiterlaufen kann. Doch sie täuschten sich.
Tesla: Deswegen muss die Produktion unterbrochen werden
Einem Bericht des Online-Magazins Computer Bild zufolge muss die Produktion im Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin voraussichtlich bis zum 15. März 2024 gestoppt werden. Der Energienetzbetreiber Edis betonte, dass die Einsatzkräfte unter hohem Druck daran arbeiten würden, das Tesla-Werk wieder mit Strom zu versorgen. Neben dem Werk des E-Autobauers leiden tausende Bewohner aus der Region ebenfalls an den Folgen des Anschlags. Dem Handelsblatt zufolge sei zudem noch ein Logistikzentrum der Supermarktkette Edeka betroffen. Dadurch sei es nur eingeschränkt möglich, die fast 500 betroffenen Filialen in Berlin und Brandenburg zu beliefern.
Tesla wollte die Gigafactory in Grünheide bei Berlin erweitern. Ihr Ziel sei nicht nur einen Güterbahnhof, Lagerhalle und Betriebs-Kita zu erbauen, sondern auch die Produktion ihrer Elektroautos von einer halben Million auf eine Million zu steigern. In der Fabrik produziert der US-amerikanische Automobilhersteller Tesla das Model Y. Angaben zufolge sollen dort am Tag über 1.000 Fahrzeuge vom Band rollen.
Mehr Sicherheit hierzulande gefordert
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Martin Wansleben, betonte: „Politik und Wirtschaft sind gemeinsam gefordert, die Sicherheit der Netze und kritischer Anlagen zu gewährleisten“. Mit einem Gesetz will die Regierung hierzulande wichtige Netze und Anlagen schützen. Darüber hinaus sollen auch dessen Betreiber geschützt werden. Noch im Laufe der ersten Jahreshälfte plant das Bundesinnenministerium, das sogenannte Kritis-Dachgesetz zu erarbeiten. Ziel ist es, die Infrastruktur gegen Gefahren besser zu schützen. Trotzdem sei es die Pflicht des Netzbetreibers, seine eigene Infrastruktur zu schützen.