Wer ein E-Auto hat, genießt viele Vorteile. Bis 2030 etwa zahlt man keine Kfz-Steuer, man darf kostenlos parken und im Stau rechts überholen. Und alle, die weiterhin auf den Verbrenner setzen, werden bestraft und gemaßregelt. Nicht nur mit Fahrverboten, die bereits in Kraft getreten sind. Rund 8,2 Millionen Deutschen, die einen Diesel fahren, droht 2025 der Super-GAU. Das Verkehrsministerium befürchtet eine Massen-Stilllegung.
Diesel wird zum Problem: Autofahrer sind leidtragende
Wer in den vergangenen Jahren – ob gebraucht oder neu – einen Diesel gekauft hat, könnte im kommenden Jahr ein Problem haben. Denn alle Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 und Euro 6 könnten stillgelegt werden. Das bedeutet: Im kommenden Jahr müssten Millionen Autofahrer ein neues Auto kaufen. Und wohin mit dem stillgelegten Diesel? Ist das überhaupt realistisch, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) anstrebt?
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Vor Kurzem sorgte der Verkehrsminister Volker Wissing mit einem Brandbrief für Aufsehen. Er forderte öffentlich von der EU-Kommission „ein Ende der Anti-Autopolitik“. Denn: „Die Menschen brauchen ihr Auto und wollen es sich nicht wegnehmen lassen“, so Wissing. Der Grund für die Kritik des Verkehrsministers: Die EU-Kommission hat in einem laufenden Verfahren vor dem EuGH ihre Rechtsauffassung bezüglich der Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten geändert dargestellt. Grenzwerte für Diesel sollen fortan nicht mehr nur unter standardisierten, vergleichbaren Testbedingungen eingehalten werden, sondern für jede Fahrsituation, also auch unter absoluter Volllast. Das würde aber bedeuten, dass 8,2 Millionen Fahrern von Verbrennerautos die Zwangs-Stilllegung droht.
Verbrenner im Visier der EU
Doch der Ruf des Verkehrsministers stieß beim Europäischen Gerichtshof offenbar auf taube Ohren. Ende November hat der Generalanwalt Athanasios Rantos am EuGH seine Schlussanträge gestellt. Dabei teilt er die Zweifel des Gerichts und vertritt die Auffassung, dass die nach den sogenannten NEFZ-Regeln geprüften Schadstoffgrenzwerte für Diesel nicht nur im Labor, sondern auch auf der Straße unter normalen Fahrbedingungen eingehalten werden müssen. Also etwa auch bei höheren Geschwindigkeiten, mit unterschiedlichen Reifenmodellen und Fahrbahnverhältnissen sowie bei Berg- und Talfahrten.
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Sollte sich der EuGH den Anträgen des Generalanwalts anschließen, könnte das Urteil im schlimmsten Fall dramatische Folgen für alle Euro-5- und Euro-6-Diesel haben. Die ursprünglichen Typgenehmigungen wären dann möglicherweise fehlerhaft. Alle Modelle mit diesen Schadstoffklassen müssten dann im Straßenverkehr nachweisen, dass sie die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Grenzwerte auch auf der Straße einhalten. Doch das dürfte meist nicht gelingen, erklärt der ADAC. Eine Nachrüstung sei auch aus Sicht von Technikexperten bei den betroffenen Diesel-Fahrzeugen nicht möglich.
Stilllegung: Realistisch oder ausgeschlossen?
Aber: Bevor es zu einer Stilllegung kommt, gibt es aus Sicht von Juristen des Automobilklubs viele Hürden zu überwinden. Zugunsten der betroffenen Diesel-Fahrer seien umfangreiche Prüfungen in Sachen Verhältnismäßigkeit erforderlich, insbesondere dem Eigentumsschutz. Die betroffenen Fahrzeuge seien schließlich bei der Übergabe ordnungsgemäß zugelassen worden. Änderungen der Auslegung im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Autos zu einem späteren Zeitpunkt können nach der Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden. Bei einer entsprechenden EuGH-Entscheidung sind Stilllegungen von betroffenen Diesel-Autos damit zwar wenig realistisch, aber auch nicht komplett ausgeschlossen.