Spätestens seit der COVID-19-Pandemie ist Onlineshopping endgültig in Deutschland angekommen. Ob Jung oder Alt, mittlerweile gibt es kaum jemanden, der nicht gelegentlich Amazon, eBay, Galaxus, MediaMarkt, Notebooksbilliger und Co. einen digitalen Besuch abstattet. Und das ist nicht weiter verwunderlich. Denn Onlineshops kennen keinen Feierabend und liefern Produkte direkt an deine Wohnungstür. Doch die Sache hat einen Haken. Wer die Tricks der Online-Händler nicht kennt, kann leicht übers Ohr gehauen werden. Und das oftmals sogar vollkommen legal. Worauf gilt es zu achten?
Dark Patterns, die man kennen sollte
Bei den sogenannten „Dark Patterns“ handelt es sich grundsätzlich um Designelemente oder Prozesse auf der Benutzeroberfläche einer Website. Diese sind darauf ausgerichtet, möglichst viel Profit aus einem Käufer zu schöpfen. Und zwar mittels unterbewusster Beeinflussung und Manipulation; wobei die Maßnahmen gelegentlich sogar in die gesetzliche Grauzone abrutschen können. Der einzig mögliche Schutz vor Dark Patterns ist so simpel wie aufwendig. Verbraucher müssen ein Bewusstsein für die Tricks der Betrüger entwickeln. Was allerdings nur dann funktionieren kann, wenn sie besagte Tricks kennen. Die Sicherheitsexperten von ExpressVPN nennen neun Beispiele für Manipulationen von Onlineshops, auf die Verbraucher achten sollten, wenn sie nicht zu viel für Waren und Dienstleistungen bezahlen möchten.
Neun beliebte Manipulationen
- Ungewollt im Warenkorb: Beschreibt das ungefragte Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb durch die Webseitenbetreiber. Das kann beispielsweise ein Reiseanbieter sein, der automatisch und ohne Zutun der Kund:innen eine Reiseversicherung ergänzt.
- Emotionale Resonanz: Mit gefälschten Countdowns und Bestandswarnungen wird ein Gefühl der Dringlichkeit und Knappheit erzeugt und Kunden getäuscht.
- Irreführende Buttons: Werden eingesetzt, um Kunden zu nicht beabsichtigten Aktionen zu verleiten, beispielsweise durch das Hervorheben einer Schaltfläche zum Hinzufügen eines Artikels in Verbindung mit einer Spende als primäre Aktion, während die eigentliche Option ohne Spende weniger auffällig gestaltet ist.
- Verrat an der Checkbox: Verwirrende Opt-in- oder Opt-out-Abfragen, die in einer bewusst irreführenden Sprache und einem trügerischen Design gestaltet sind, um Kunden dazu zu bewegen, ungewollt Dingen zuzustimmen.
- Unklare Preisgestaltung: Dazu gehört, die vollständigen Kosten erst spät im Kaufprozess sichtbar zu machen, beispielsweise durch Fluggesellschaften, die zusätzliche Kosten für Gepäck erst nach der Buchung eines Fluges zu erkennen geben.
- „Zustimmungs-Shaming“: Webseiten bringen Nutzer dazu, beispielsweise Cookies zuzustimmen, indem sie die Alternative als etwas Negatives darstellen.
- Erzwungene Aktionen: Wenn Kunden zum Beispiel dazu gezwungen werden, erst eine Umfrage auszufüllen, bevor sie ihre Handlung abschließen können.
- Hindernisse schaffen: Beschreibt das bewusste Erschweren von Handlungen, beispielsweise die Abmeldung einer Datenerfassung durch ein gezieltes Verlangsamen der Webseite oder App.
- Optische Störungen: Meint die Verwendung von Designelementen, um wichtige Informationen oder Auswahlmöglichkeiten vor den Nutzern zu verbergen.
Behörde verklagt Amazon wegen Dark Patterns
Dark Patterns stellen keine Seltenheit dar und finden sich auch auf den Seiten großer Anbieter zuhauf. Mitte 2023 verklagte die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) beispielsweise den Versandriesen Amazon. Dieser habe Kunden unter Zuhilfenahme von Dark Patterns beeinflusst. Konkret wurde Amazon vorgeworfen, mittels „manipulativer, erzwingender und irreführender“ Designoberflächen willentlich dafür gesorgt zu haben, dass „Millionen von Verbrauchern“ unwissentlich ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement abschlossen. So soll die Website etwa so gestaltet worden sein, dass es für Kunden schwierig ist, einen Kauf zu tätigen, ohne zeitgleich ein Amazon Prime-Abo abzuschließen. Auch seien die Buttons in manchen Fällen nicht eindeutig beschriften worden. Das US-Unternehmen bestritt die Vorwürfe seinerseits vehement.
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