DHL, UPS, DPD & Co: Das kommt auf die Paketdienste zu

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Gesetzliche Änderungen kommen auf die Paketdienste in Deutschland zu, wenn es um verlorene oder beschädigte Pakete geht. Das Bundeskabinett hat Änderungen beschlossen, die bald für alle Paketdienste gelten sollen.
Ein Hermes Zusteller mit Paketen vor seinem Fahrzeug.
Ein Hermes Zusteller mit Paketen vor seinem Fahrzeug. Bildquelle: Hermes/Willing-Holtz
Wie Onlinemagazine wie Spiegel Online oder heise unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichten, hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, dass es Änderungen beim Umgang mit den Kundenbeschwerden gibt. Künftig soll es verbindlich für die Paketdienste wie DHL, UPS oder Hermes sein, an einem Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Bislang ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur für die Paketdienste freiwillig. Das führt dazu, dass es kaum Paketdienste gibt, die an diesem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Marktführer DHL beispielsweise ist bislang nicht bereit, bei Problemen mit den Kunden an diesem Verfahren teilzunehmen.

Die Hälfte der Schlichtungsanträge mangels Teilnahme eingestellt

Der einzig große Anbieter, der bisher an dem Verfahren teilnimmt, ist Hermes. Nach Angaben der Bundesnetzagentur seien im vergangenen Jahr 1.749 Anträge auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bonner Behörde eingegangen. Etwa die Hälfte konnte die Agentur nicht bearbeiten, weil die betroffenen Paketdienste nicht am Verfahren teilnahmen. Dabei nehmen die Beschwerden der Kunden an den Paketdiensten zu – nicht zuletzt aufgrund der durch den Lockdown gestiegenen Paketmengen.

Das bietet das Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur kannst du nutzen, wenn du Versender oder Empfänger eines Paketes oder Briefes bist, mit dem es Probleme gibt. Probleme heißt, dein Paket oder Brief muss verloren, entwendet oder beschädigt worden sein. Zudem ist Voraussetzung, dass du schon versucht haben musst, eine Einigung mit dem betreffenden Dienstleister zu finden und es noch kein Gerichtsverfahren gibt. Ziel des Verfahrens ist es, ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu finden. Die Bundesnetzagentur kritisierte in ihrer Pressemitteilung zum Beschwerdeaufkommen, dass viele Paketdienste nicht an dem Verfahren teilnehmen. „Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn das Postunternehmen eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt“, hieß es. Das neue Gesetz soll bis März durch sein. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

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