Wie eine Telekom-Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel bestätigt hat, wurden bereits am Dienstagabend erste Daten an das Robert-Koch-Institut übergeben. Diese enthalten Bewegungsdaten von Mobilfunk-Kunden in anonymer Form, so die Telekom und sollen bei der Erforschung des Corona-Virus und seiner Verbreitung helfen.
Bewegungsströme erforschen
Mithilfe der übermittelten Daten wollen die Forscher des Robert-Koch-Instituts neue Erkenntnisse über die Verbreitung von Vieren gewinnen. Aufgezeichnete Corona-Infizierungen können so mit den ermittelten Bewegungsströmen abgeglichen werden. Die ermittelten Bewegungsströme lassen sich auf Bundesland-Ebene bis auf die Gemeinde-Ebene herunterbrechen. Auch Österreich setzt auf diese Möglichkeit der Forschung. Der Mobilfunk-Anbieter A1 hat dafür ebenfalls anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt.
Datenschutz soll gewährleistet sein
Wie die Telekom betont, gibt man die Daten anonymisiert weiter. Ein Tracking einzelner Bürger wie beispielsweise in China soll damit nicht möglich sein. Aus diesem Grund umfasst die kleinste Einheit der übermittelten Daten die Bewegungsdaten von 30 Nutzern.
„Wenn anonymisierte Massendaten zum langsameren Verlauf der Infektionskurve beitragen und Leben retten können, kommen wir der Bitte zur Unterstützung der staatlichen Stellen gerne nach“, erklärt das Unternehmen gegenüber dem Tagesspiegel.
Am Dienstagabend wurden 5 Gigabyte an Bewegungsdaten der Telekom an das Forschungsinstitut übermittelt. Ob es sich dabei um viele oder wenige Daten handelt lässt sich aufgrund der Dateigröße nicht bewerten.
Zugriff auf Bewegungsdaten einzelner Personen
Das Robert-Koch-Institut erwägt derzeit zusammen mit anderen regierungsnahen Einrichtung den Einsatz von Handy-Tracking zur Eindämmung des Corona-Virus. Das Auslesen von Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon sei eine gute Möglichkeit um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren, sagte Robert-Koch-Präsident Lothar Wieler. In China und Korea gibt es sogar Apps, die Anzeigen wo sich infizierte Aufgehalten haben und wem sie nahe gekommen sind.
Smartphone-Anbieter wie Google und Apple, sowie die Betreiber der Mobilfunk-Netze haben grundsätzlich Zugriff auf die Bewegungsdaten von Smartphone-Nutzern. Personenbezogene Bewegungs- und Kommunikationsdaten dürfen laut der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) jedoch nur auf richterliche Anordnung im Einzelfall an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.
Handybewegungsdaten verwenden ist absolu ok. Wer dagegen jammert weis wohl nicht, dass er jedesmal wenn er sein Handy einschaltet noch viel mehr personenbezogene Daten liefert. Das ist aber jedem egal. Man sollte diese Daten in form einer Landkarte veröffentlichen, damit z.B. auf Landkreisebene dargestellt werden kann wie sich die bevölkerung verhält, ob sie die gebotenen Regeln achten oder nicht. Sprziell in Bayern -von wo ich komme – wäre dies sehr hilfreich.