Deutsche Post & DHL: Das ändert sich ab sofort für alle

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Die Deutsche Post stellt ab sofort ein wichtiges Verfahren für viele Briefe und Warensendungen um. Dabei geht es um Briefe und Pakete, die du aus dem Ausland bekommst. Hier wird jetzt ein Verfahren nach Angaben der Post vereinfacht.
Eine DHL-Zustellerin neben ihrem Zustellfahrzeug
Eine DHL-Zustellerin neben ihrem ZustellfahrzeugBildquelle: DHL

Denn wenn du bisher Waren aus dem Nicht-EU-Ausland bekommen hast, konnte es kompliziert werden. Alle Brief- und Paketsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, die Waren enthalten, müssen beim deutschen Zoll angemeldet werden. In der Regel hat das die Deutsche Post stellvertretend für dich gemacht. Dabei steht sie aber immer wieder vor dem Problem, dass erforderliche Angaben zur enthaltenen Ware fehlen, insbesondere zum Warenwert. Die Folge: Die Deutsche Post kann die fraglichen Sendungen nicht dem Zoll melden, sondern muss sie ans jeweils zuständige Binnenzollamt schicken. Das heißt für dich, du bekommst eine Benachrichtigung, musst zum entsprechenden Zollamt fahren und die Sendung dann selbst abholen. Oder aber du konntest den bisher kostenpflichtigen Service „Nachträgliche Postverzollung“ nutzen. Das kostete stolze 28,50 Euro.

Um die Zollanmeldung solcher Waren künftig zu erleichtern, führt die Deutsche Post zum heutigen 1. November den neuen Service „Wertermittlung“ ein. Diesen Service bietet das dir durch ein Anschreiben in solchen Fällen an, in denen aufgrund fehlender Wertangaben eine Zollanmeldung nicht möglich ist. Du kannst dann der Deutschen Post die nötigen Nachweise zum Warenwert vor dem Weitertransport der Sendung übermitteln. Dies sorge für eine schnellere Bearbeitung und Auslieferung der Sendung ohne den Umweg über eines der Binnenzollämter.

Neuer Post-Service „Wertermittlung“

Für den Service „Wertermittlung“ hat die Deutsche Post diesen Prozess nun optimiert. Bekommst du eine entsprechende Sendung, informiert dich die Post mit einem Anschreiben. Du kannst daraufhin den Service bereits im Vorfeld des Weitertransports der Sendung beauftragen. Damit werde auch verhindert, dass solche Sendungen zwischen der Deutschen Post und Binnenzollämtern hin- und herpendeln.

Nach erfolgreich durchgeführter Zollanmeldung stellt die Deutsche Post die Sendung zu. Eventuell fällige Einfuhrabgaben legt die Post auch weiterhin aus. Die Kosten musst du dann zusammen mit der Auslagepauschale bei der Zustellung beziehungsweise der Übergabe in einer Filiale bezahlen. Über den Service „Wertermittlung“ stellt die Post eine separate Rechnung aus. Denn auch der neue Dienst ist nicht kostenlos. Der Preis für diesen neuen Service beläuft sich auf 14,50 Euro je Sendung. Bis 14. November ist er kostenlos. Der Service „Nachträgliche Postverzollung“ wird bereits ab sofort sukzessive auslaufen.

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5 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Kai Vorhauer

    Die Änderungen bei der Verzollung sind zu begrüßen.
    Momentan funktioniert aber die Briefzustellung überhaupt nicht. Nach 1 Woche Urlaub hatten wir am 31.10.2022 14 (!) falsch zugestellte Briefe in unserem Praxisbriefkasten. Das waren teilweise wichtige Briefe von der Rentenversicherung und Patientenbefunde, die nun 1 Woche verspätet ankommen.

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  2. Nutzerbild Daniel

    361XX Momentan Zustellung mit 10 Tagen Verzögerung.

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  3. Nutzerbild Brigitte Eichler

    was hier momentan abläuft ist mehr als unter aller Sau.Unfreundliches Personal bei den Packetzustellen können teilweise kein Deutsch oder sehr schlecht zu verstehen. So etwas hat es noch nie gegeben.Da sollten die Verantwortlichen Herren sich Mal Gedanken machen.

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  4. Nutzerbild J

    Naja so gut ist das nicht, denn bestellte Waren haben in den meisten Fällen eine Rechnung inligend oder der Kunde hat diese Seperat erhalten und soll dann für Schätzwerte drauf zahlen komisch. Wenn die Ware sagen wir 50€ kostet ukd der Empfänger aber auch schon Zollgebüren von 19% drauf gezahlt hat und dann nochmal wegen Wertschätzung über 14,50€ zahlen soll wären das nochmal gut 15%, also zahlt der Empfänger dann 34% on Top aber das interessiert ja dann nicht. Auf den Rechnungen werden Zollgebüren nämlich nicht mit deklariert.

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  5. Nutzerbild ladiko

    @J: 19% sind aber Einfuhrumsatzsteuer. Dazu dir Wertschätzung und Zölle teilweise nochmal on top.

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