Deutsche Bahn vor Gericht – Kein Fahrgast errät, warum

3 Min. Lesezeit in Pocket speichern
Fragt man Pendler, fallen diesen vermutlich gleich mehrere Gründe ein, weswegen die Deutsche Bahn verklagt werden könnte – ungeachtet der Rechtslage. Nun wurde das Unternehmen tatsächlich verklagt. Allerdings aufgrund eines Umstands, den die meisten Fahrgäste nicht auf dem Schirm haben dürften.
Zug an einem Bahnhof

Deutsche Bahn vor Gericht

Dass die Deutsche Bahn keine Beliebtheitswettbewerbe zu gewinnen vermag, dürfte allen Bürgern bewusst sein. Begründen lässt sich dies mit zahlreichen Verspätungen und einer App, die diese nur unzureichend abbildet. Auf den schlimmsten Strecken lag die Anzahl der verspäteten Fahrten erst vor einem Jahr bei satten 77 Prozent. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Dazu gehören etwa technische Defekte, fehlendes Personal sowie eine veraltete Infrastruktur. Parallel wachsen die Kosten im deutschen Nahverkehr kontinuierlich. Seit dem 1. Januar legt selbst das Deutschlandticket nunmehr 58 Euro anstelle der bisherigen 49 Euro auf die Preiswaage. Die Gründe für eine Klage gegen die Deutsche Bahn sind somit zahlreich – ob nun gerechtfertigt oder nicht. Doch mit der folgenden Klageursache hätte wohl kaum jemand gerechnet.

DUH schleppt Deutsche Bahn vor Gericht

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat jüngst ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn eingeleitet. Nach Auffassung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation verstößt der „staatseigene Konzern“ beim Getränkeausschank in seinen Zügen gegen die staatliche Mehrwegangebotspflicht. Denn während für den Vor-Ort-Verzehr Gläser und Porzellantassen bereitgestellt werden, dürfen Getränke nur in Einweg-Bechern aus den Zügen herausgetragen werden. Und das wiederum hätte „gewaltige Müllberge“ zur Folge.

Noch härtere Worte findet DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Es ist bezeichnend, dass nicht mal staatseigene Konzerne wie die Deutsche Bahn die Mehrwegangebotspflicht umsetzen“, so Metz. Das sei ein Armutszeugnis für einen Konzern, der Werbung damit macht, besonders klimafreundlich und nachhaltig zu sein.

Folgen für DB-Kunden

Die Klage gegen die Deutsche Bahn soll Anfang April vom Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main verhandelt werden. Es ist jedoch nicht die erste Mehrwegangebotspflicht-Klage, die die Umweltschützer in den vergangenen Jahren eingereicht haben. Seit Inkrafttreten der Regelung soll die DUH bereits 13 entsprechende Gerichtsverfahren gegen Unternehmen gewonnen haben. Es scheint somit wahrscheinlich zu sein, dass die Organisation auch dieses Mal die Oberhand behält.

Was ein Sieg der Deutschen Umwelthilfe für die Fahrgäste bedeuten würde, ist ungewiss. Eine mögliche Lösung für das Dilemma könnte die Einführung eines neuen Pfandsystems darstellen. So fordert die DUH aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes auch abseits des aktuellen Falls die Einführung einer nationalen Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent. Bei der Deutschen Bahn gibt es derweil übrigens bereits jetzt 20 Cent Rabatt pro Heißgetränk für Kunden, die ihren eigenen Mehrwegbecher mitbringen und auf die bereitgestellten Einweg-Lösungen verzichten.

Keine Kommentare

[-AMP Version-]