Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG starten heute die Schlichtung im Tarifstreit. Vor kurzem haben die beiden Parteien die Eckpunkte und die Termine vorgelegt. Damit steht auch der Plan, wie lange die EVG auf weitere Streiks verzichtet. Denn während eines Schlichtungsverfahrens innerhalb eines Tarifstreits, ist es verboten, den Arbeitskampf durch Arbeitsniederlegungen fortzuführen.
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Der Plan steht: Deutsche Bahn und EVG verhandeln wieder
Die bisherigen Verhandlungen sind gescheitert. Die Angebote der Bahn zu Lohnerhöhungen, Einmalzahlungen, Inflationsausgleich und geringerer Arbeitsbelastung wurden von der EVG bislang als zu schlecht eingestuft. Nach einigen Warnstreiks und noch mehr Verhandlungsrunden geht es jetzt also in die nächste Phase der Tarifrunde, der Schlichtung.
Als Schlichter stehen Thomas de Maizière und Heide Pfarr bereit und bringen die Tarifpartner an einen Tisch. Dort wird nicht öffentlich verhandelt. Die Schlichter fällen am Ende des Verfahrens einen sogenannten Schlichterspruch. Diesem können die beiden Parteien folgen oder ihn auch ablehnen. Bei der EVG gibt es nach der möglichen Zustimmung der verhandelnden Vertreter noch eine Urabstimmung. Sie entscheidet dann final, ob die Mitglieder das Ergebnis akzeptieren. Bis dahin wird die EVG laut Bahn nicht streiken.
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Sommer gerettet – Wahrscheinlich
Doch was heißt das für dich als Bahnkunde? Primär ist die Schlichtung ein gutes Zeichen, da bis dahin und dabei nicht gestreikt wird. Die Schlichtung findet vom heutigen, 17. und bis zum 31. Juli statt. Mindestens bis dahin ist die Gefahr von Streiks vonseiten der Gewerkschaft EVG ausgeschlossen. Die darauffolgende Urabstimmung soll laut EVG den gesamten August dauern. Sie findet jedoch nur statt, wenn die EVG-Vertreter dem Schlichterspruch zustimmen, was aber sehr wahrscheinlich ist.
Somit ist der Sommer für Bahnkunden vorerst gerettet. Einzige Gefahr zurzeit: Die EVG-Vertreter oder die Urabstimmung der Gewerkschaft erkennt den Schlichterspruch nicht an und der „echte“ Arbeitskampf mit unbefristeten Streiks beginnt. Die Stichtage sind dann der genannte 31. Juli oder der 1. September dieses Jahres. Dann sollte nämlich das Ergebnis der Urabstimmung vorliegen.