Ob Handy oder DSL: Wer telefonieren will und einen Internetanschluss braucht, muss einen Vertrag bei einem Anbieter abschließen. Dabei vergleichen viele Menschen immer wieder aufs Neue und suchen nach den besten Konditionen. Mehr Datenvolumen und eine höhere Surfgeschwindigkeit für weniger Geld – nicht nur online wimmelt es von Schnäppchen. Auch in Einkaufspassagen und Innenstädten locken Shops mit Sonderangeboten. Es gibt jedoch einen signifikanten Grund, einen DSL- oder Handyvertrag nicht im Shop abzuschließen.
Online hat einen entscheidenden Vorteil
Vor einiger Zeit sprachen wir mit einem Vodafone-Mitarbeiter. Er packte aus und verriet uns, wie Vodafone Kunden reinlegt und wer für diese Methoden verantwortlich ist. Zum Schluss sagte uns der Informant, man sollte niemals einen Handyvertrag in einem Shop abschließen. Warum? Die Erklärung dafür ist einfach. Im Gegensatz zu einem Vertrag, den man am Telefon oder online abschließt, kannst du einen im Shop abgeschlossenen DSL- oder Handyvertrag nicht im Nachhinein widerrufen. Schließt du einen Vertrag aber übers Internet ab, hast du aufgrund des Fernabsatzgesetzes ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
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Vielen ist nicht bewusst, dass sie beim Vertragsabschluss im Geschäft nicht ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Die Folge: ein DSL- oder Handyvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. In so manchem Shop nutzt man das aus und versucht teils mit fragwürdigen Methoden, Kunden Verträge unterzuschieben. Sollten dir Zweifel aufkommen, dass der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, solltest du rechtlichen Rat suchen. Verbraucherzentralen helfen gerne weiter, wenn du davon überzeugt bist, getäuscht worden zu sein. „Wenn möglich sollten Verbraucher:innen zum Vertragsabschluss eine weitere Person als Zeugen mitnehmen“, lautet etwa ein Tipp der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit könne man im Streitfall die Umstände des Vertragsabschlusses besser darlegen.
Handyvertrag und Co: Das gilt seit Dezember 2021
Seit dem 1. Dezember sind Mobilfunkanbieter zu einer Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung verpflichtet. Darin müssen die Kontaktdaten des Anbieters, wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste, Endgeräte, Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung aufgeführt sein. Auch vereinbarte Rabatte oder gewährte Vergünstigungen müssen vermerkt werden. Bestätigst du diese Vertragszusammenfassung nicht innerhalb von zwei Wochen, kommt der Handyvertrag nicht zustande. Diese Option gibt es in einem im Shop abgeschlossenen Vertrag zwar auch. Allerdings lassen Shop-Mitarbeiter diesen oft und gerne bereits vor Ort vom Kunden unterschreiben.
Willst du dir das Angebot aus dem Shop trotzdem sichern, lass dir die Vertragszusammenfassung ausdrucken. Nimm sie mit und lies dir die Details in Ruhe zu Hause durch. Sollte ein Verkäufer hier Druck ausüben und etwa behaupten, dass die Konditionen nur jetzt gelten und morgen nicht mehr, hast du es vermutlich mit einem unseriösen Shop zu tun. Dann solltest du deinen Handyvertrag lieber woanders abschließen.