Der große Girokonto-Check: Nur diese 10 von 661 Konten sind kostenlos

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Ob Gebühren für die Kontoführung, Überweisungen oder Kontoauszüge: Ein kostenloses Girokonto gibt es nur noch selten. Die Stiftung Warentest hat sie aber gefunden. Von den 661 überprüften Konten haben die Experten zehn ausfindig gemacht, die für jeden kostenlos sind.
Der große Girokonto-Check: Nur diese 10 von 661 Konten sind kostenlos
Der große Girokonto-Check: Nur diese 10 von 661 Konten sind kostenlosBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Die Zeit von kostenlosen Konten scheint gezählt. Ob Kontoführungsgebühren, Kosten für die EC-Karte oder andere, teils verstecke Gebühren: Es gibt kaum noch eine Bank oder Sparkasse, bei der man als Kunde ein Girokonto kostenlos haben kann. Doch es gibt sie noch. Die Stiftung Warentest hat zehn Girokonten gefunden, für die man nichts zahlen muss.

Kostenloses Girokonto: Diese 10 sind gratis

Gehalts- und Renten­konten ohne Konto­führungs­gebühren sind heute eher die Ausnahme. Die Stiftung Warentest hat bei einer Untersuchung von 661 Konten von 177 Banken gerade mal zehn kostenlose Konten gefunden, bei denen Konto­inhaber keine Bedingungen – wie etwa einen bestimmten monatlichen Geld­eingang – erfüllen müssen. Wer ein kostenloses Girokonto sucht, bekommt also auch heute noch eines. Die folgenden zehn Konten sind zum aktuellen Zeitpunkt kostenlos:

Wer einen monatlichen Geldeingang verzeichnet, also sich etwa sein Gehalt oder die Rente auf das Girokonto überweisen lässt, hat noch etwas mehr Auswahl. Die Girokonten der Direktbanken ING und DKB etwa sind kostenlos, wenn mindestens 700 Euro pro Monat reinkommen. So etwas bieten unter anderem auch die Commerzbank, Postbank oder Targobank an.

Diese kostenlose Bank-Alternative zur DKB, Sparkasse und ING kennt kaum jemand

Konto wechseln: So einfach ist es

Kostet das Giro­konto mehr als 60 Euro im Jahr, empfehlen die Experten der Stiftung Warentest einen Konto­wechsel. Dabei müssen die alte und die neue Bank laut Gesetz zusammen­arbeiten. Die bisherige Bank muss eine Über­sicht aller Buchungen der vergangenen 13 Monate liefern. Die neue Bank soll alle Zahlungs­partner von der neuen Konto­verbindung schriftlich benachrichtigen. Und: Beide Banken haften für Schäden, die aus einem fehl­geschlagenen Konto­wechsel entstehen. Binnen zwölf Tagen soll der Konto­wechsel erledigt sein. Die neue Bankverbindung sollte man aber dem Arbeit­geber, Vermieter, Strom­versorger und dem Tele­kommunikations­anbieter mitteilen.

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