Du schaust dir keine Sendungen bei ARD, ZDF und Co. an? Egal, trotzdem musst du monatlich 18,36 Euro an GEZ-Gebühren bezahlen. Und da man gar nicht monatlich zahlen kann, werden einmal im Quartal 55,08 Euro abgebucht. Nicht nur deshalb steht der Rundfunkbeitrag in der Kritik. „Zu vieles vom gleichen“ und Aussagen von Juristen, die behaupten, dass die GEZ-Gebühren gegen das Gesetz verstoßen, gießen Öl ins Feuer. Vielen Deutschen reicht es. Einer aktuellen Umfrage zufolge will kaum jemand weiterhin Rundfunkbeitrag bezahlen. Ganze 73 Prozent sind für die Abschaffung der GEZ-Gebühren. Für viele wird dieser Traum jetzt wahr.
Wer sich jetzt von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann
Aus vielen Abiturienten werden jetzt Studenten. Zieht man dann zu Hause aus und etwa in ein Wohnheim ein, muss man plötzlich GEZ-Gebühren zahlen. Auch in einer WG wird der Rundfunkbeitrag fällig. Doch viele können sich davon befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man BAföG bezieht. Hierbei ist es egal, ob es sich um Schüler-BAföG, BAföG für Studenten oder das elternunabhängige BAföG handelt. Übrigens: Der Antrag auf Befreiung kann auch rückwirkend für die letzten drei Jahre (solange in diesen BAfög bezogen wurde) gestellt werden, so die Verbraucherzentrale.
→ GEZ-Gebühren sollen steigen und die Bosse von ARD und Co. schwimmen in Geld
Eine Wohngemeinschaft wird als ganz normaler Haushalt behandelt und man muss Rundfunkbeitrag zahlen. Wohnen in einer WG jedoch ausschließlich BAföG-Empfänger, können sich alle von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen, sodass niemand in der WG den Beitrag zahlen muss. Auch Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, gelten als Haushalt. Von den GEZ-Gebühren befreien lassen können sich alle, die BAföG beziehen. Ansonsten werden rund 55 Euro pro Quartal fällig.
Vom Rundfunkbeitrag abmelden: So geht’s
Doch nicht nur Studenten, die Bafög bekommen, können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Auch Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Asylhilfeempfänger, sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen: Rund 2,8 Millionen Deutsche sind aus diesen und ähnlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit und müssen demnach keine GEZ-Gebühren bezahlen. Hier kann man eine Befreiung oder Ermäßigung online beantragen.
Rentner hingegen müssen die GEZ in vollem Umfang bezahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: Bekommt man als Rentner zusätzlich zur Rente eine Sozialleistung, kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Aber: Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.