Bundesnetzagentur verbietet Gas-Discounter

2 Minuten
Es kommt nicht oft vor, dass die Bundesnetzagentur einem Gasanbieter die Tätigkeitserlaubnis entzieht. Genau dieses Schicksal hat jetzt aber einen Discount-Anbieter ereilt, der in der Vergangenheit bei vielen Kunden für Frust und Ärger sorgte: gas.de.
Gasflamme auf einem Gasherd
Ein Gas-Discounter hat ein Tätigkeitsverbot von der Bundesnetzagentur kassiert: gas.de.Bildquelle: ShutterStock.com / Chepko Danil Vitalevich

Ende 2021 musste der Billig-Gasanbieter gas.de aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise kapitulieren. Das kurzfristige Einkaufen von Erdgas rechnete sich einfach nicht mehr, worauf der Anbieter zahlreiche laufende Verträge ohne lange Vorwarnung kündigte. Sehr zum Ärger betroffener Kunden, die sich von heute auf morgen neue und deutlich teurere Energieversorger suchen mussten. Jetzt wurde bekannt: In Zukunft darf die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH nicht mehr als Energielieferant für Haushaltskunden auftreten. Das entschied jetzt die Bundesnetzagentur.

gas.de erhält Tätigkeitsverbot zum Schutze von Verbrauchern

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte dazu am Freitag in Bonn: „Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Gründe für das Verbot liefert die Bundesnetzagentur gleich mit. So halte gas.de nach Auffassung des Regulierers die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.

Nachdem der Anbieter gas.de Ende 2021 gegenüber der Bundesnetzagentur die Belieferung all seiner Haushaltskunden für beendet erklärt hatte, meldete der Energieversorgung im Frühjahr dieses Jahres an gleicher Stelle die Wiederaufnahme seiner Geschäfte an. Wohl auch aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bereits wieder stark gefallenen Energiepreise.

Schon damals leitete die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen die Vorgaben des §5 EnWG ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit gemäß §5 Abs. 5 EnWG ein. Dazu ist die Bundesnetzagentur berechtigt, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit eines Energielieferanten nicht gewährleistet scheint.

Bundesnetzagentur leistet Hilfestellung

Die Bundesnetzagentur steht nach eigenen Angaben mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten und auch Verbraucherverbänden im Austausch. Betroffene Kunden finden weitergehende Informationen und Handlungsoptionen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Die Internetseite von gas.de ist noch aktiv, neue Gastarife sind dort aber nicht mehr erhältlich. Für ehemalige Kunden steht neben einem Kontaktformular auch die kostenlose Hotline unter der Rufnummer 0800/2220105 (Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr) zur Verfügung.

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein