Vergangenes Jahr ist vieles teurer geworden. Selbst die lange auf der Erfolgswelle schwimmenden Streaming-Dienst-Anbieter mussten an der Preisschraube drehen. Ob Amazon Prime Video, Netflix oder DAZN: Wer heute einen Streaming-Dienst abonniert, zahlt, je nach Abo-Modell, fast das Doppelte als noch vor einem Jahr. Doch ein beliebter Streaming-Dienst gerät jetzt ins Visier vom Verbraucherschutz. Die Preiserhöhung war offenbar nicht rechtens. Und Kunden, meist Fans der Fußball-Bundesliga, sollen rückwirkend Geld zurückbekommen.
Rechtswidrig: Streaming-Dienst soll Bundesliga-Fans Geld zurückzahlen
Neben Amazon und Netflix erhöhten auch Sky und DAZN die Preise – und das teils deutlich. Der Sport-Streamingdienst DAZN etwa verdoppelte die Kosten für ein Monatsabo. Statt rund 15 Euro mussten Abonnenten plötzlich knapp 30 Euro zahlen. Auch der Preis für das Jahresabo stieg deutlich. Statt zuvor 150 Euro verlangt der Streaming-Dienst jetzt 275 Euro. Die Empörung bei allen Bundesliga und Fußball-Fans war groß, doch für DAZN stand fest: „Die Preiserhöhung ist gerechtfertigt.“ Doch die Verbraucherzentrale sieht das offenbar anders und will nun allen Kunden ihr Geld zurückbringen.
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„Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig“, heißt es beim Verbraucherschutz. Mit einer Sammelklage will man die zu viel gezahlten Gebühren von dem Streaming-Dienst für betroffene Kunden zurückholen. Dafür sucht die Verbraucherzentrale DAZN-Kunden, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrags betroffen sind. Für eine Musterklage benötige man gut dokumentierte Fälle. Wer sich der Sammelklage gegen DAZN anschließen möchte, kann das auf der Website der Verbraucherzentrale machen. Sollte die Preiserhöhung rechtswidrig sein, blüht Fans der Bundesliga mit Jahresabo eine Rückzahlung von 125 Euro.
Streaming-Anbieter immer wieder im Fokus
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Streaming-Dienst verklagt wird. Auch Disney+ geriet im vergangenen August in den Fokus des Verbraucherschutzes. Der Anbieter behält sich nämlich in seinen Nutzungsbedingungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zulasten der Kunden zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale sah darin einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen und mahnte die Walt Disney Company ab. Das Unternehmen gab keine Unterlassungserklärung ab. Daher klagt die Verbraucherzentrale nun vor dem Landgericht Potsdam.
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