Anlagenbesitzer genießen mittlerweile viele steuerliche Erleichterungen für PV-Anlagen. Nicht nur, dass die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen, ihre Komponenten sowie die Installationen entfallen sind. Auch Erträge deiner Dachanlage müssen mittlerweile nicht mehr versteuert werden. Dementsprechend sinnvoll ist die Beseitigung von weiterer, unnötiger Bürokratie, die bisher noch für PV-Anlagen gültig war.
Gewerbepflicht für PV-Anlagen entfällt
2023 scheint ein ideales Jahr für Betreiber von PV-Anlagen zu werden. Dank der weggefallenen Mehrwertsteuer auf die Solaranlagen, ihre Komponenten und Installation, kannst du dir günstiger, denn je eine Dachanlage inklusive Speicher nach Hause holen. Dort enden die guten Neuigkeiten jedoch nicht, es gibt weitere steuerliche Erleichterungen für PV-Anlagen. Während du Erträge deiner Solaranlage in den letzten Jahren stetig versteuern musstest, ist auch diese Vorgabe längst entfallen für Anlagen bis 30 kWp. Umso sinnvoller ist es, dass die Regierung nun mit weiteren Bedingungen nachzieht, die die Inbetriebnahme von größeren PV-Anlagen mit unnötigem, bürokratischem Aufwand versehen.
Wolltest du bisher eine Dachanlage in Betrieb nehmen, musstest du dafür ein Gewerbe anmelden. Das geschah üblicherweise in Form eines Kleingewerbes, brachte aber dennoch einige Formulare und entsprechenden bürokratischen Aufwand mit sich. Zusätzlich musste ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht werden. Während die PV-Anlagen und ihre Erträge versteuert worden, war dieser Schritt durchaus sinnvoll. Inzwischen verzögert er lediglich den Abschluss aller Vorbereitungen für deine Solaranlage und blockiert Ressourcen, die sich dringenderen Angelegenheiten widmen könnten. Damit ist jetzt Schluss, wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 12. Juni 2023 verkündete. Wer eine kleine Solaranlage betreibt, muss keine Beanstandung durch das Finanzamt mehr fürchten, wenn die Pflicht zur Gewerbeanmeldung inklusive der Ausfüllung des Fragebogens nicht erfolgt. Stattdessen will das Finanzamt nur noch in Einzelfällen die Unterlagen anfordern.
Gewerbeanmeldung nicht mehr nötig, aber weiterhin möglich
Wenn du jetzt also eine neue Solaranlage installierst, benötigst du dafür weder eine Gewerbeanmeldung noch musst du dich um die Formulare des Finanzamtes kümmern. Laut der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen gilt diese Regelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Der Netzbetreiber soll ab sofort nur noch deine Steuernummer erhalten. Künftig solltest du wegen deiner Solaranlage also nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun haben müssen. Dass die Verpflichtung dazu entfällt, bedeutet jedoch nicht, dass du dich nicht mehr für die Anmeldung eines Gewerbes entscheiden kannst. Es kann sich in Einzelfällen durchaus lohnen, ein Gewerbe anzumelden, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wenn du nicht in eine PV-Dachanlage investieren kannst oder willst, könnte ein Balkonkraftwerk eine geeignete Alternative für dich darstellen. Die kleinen Anlagen sind bereits für rund 600 Euro verfügbar und rentieren sich schon nach wenigen Jahren.
Sehr gut