Im Januar 2023 löste das Bürgergeld das im Volksmund als Hartz 4 bezeichnete Arbeitslosengeld II ab. Zu Beginn dieses Jahres folgte eine Erhöhung. Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen, bekomme nicht nur Geld für Miete und Heizung, sondern auch 563 Euro pro Monat aufs Konto überwiesen. Anspruch auf das Geld haben Menschen, die erwerbsfähig sind und entweder aktuell keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Und Letztgenannte können sich beim Jobcenter auch Geld fürs eigene Auto besorgen, so ein Urteil des Sozialgerichts.
Wer Bürgergeld bezieht, kann sich Auto-Kosten zurückholen
Ob Minijob, 538-Euro-Job oder Vollzeitjob, bei dem man trotz 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche zu wenig Geld zum Leben hat: Viele können, wenn sie es nicht schon getan haben, Bürgergeld beantragen. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland trifft dieses Schicksal. Neben Wohnung und Heizung bezahlt das Jobcenter auch die Kosten für eine Autoreparatur oder den TÜV, genauer gesagt die Hauptuntersuchung, die man beim TÜV durchführen lässt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mainz hervor.
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Geklagt hatte eine Frau, die als Reinigungskraft arbeitet und Bürgergeld bezieht. Ihr Auto nutze sie, um zur Arbeitsstätte zu fahren. Als die Frau einen Zuschuss für eine notwendige Reparatur (Auspuff, neue Reifen und Achsvermessung) sowie die Kosten der Hauptuntersuchung in Höhe von knapp 590 Euro beantragte, lehnte das Jobcenter jedoch die Erstattung ab. Das Fahrzeug erhalte durch den üblichen Verschleiß „keinen TÜV“ mehr und die Instandhaltung des Fahrzeugs sei Sache des Fahrzeughalters. Aufgrund des Alters des Autos sei es vorauszusehen gewesen, dass Reparaturen anfallen könnten und dementsprechend hätten Rücklagen gebildet werden müssen. Doch Rücklagen, so entscheid das Gericht, könnten Bürgergeld-Empfänger nicht bilden. Doch nicht nur das.
Jobcenter muss Kosten tragen
Das Auto ermögliche der Bürgergeld-Empfängerin zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen. Und schließlich sei das Jobcenter dafür zuständig, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen, die erforderlich sind, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Selbst, wenn die Reparatur des Autos unwirtschaftlich sei, was das Jobcenter aber nicht eindeutig dargelegt habe, habe es auch keine Alternativen zur Nutzung des Fahrzeugs aufgezeigt, die einen Erhalt des Arbeitsplatzes hätte sicherstellen können. Zudem, so das Gericht, dürfen Betroffene einen zumutbaren Job nicht ablehnen, weil sie über kein eigenes Auto verfügen. Wer also Bürgergeld bezieht und auf sein Auto angewiesen ist, um damit zur Arbeit zu kommen, kann sich die Kosten für Reparatur und TÜV vom Jobcenter zurückholen.