Bürgergeld: Jobcenter bezahlt auch Auto-Kosten

3 Minuten
Wer Bürgergeld bezieht, bekommt nicht nur Miete und Heizkosten bezahlt. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es vom Staat weitere 563 Euro pro Person. Doch das ist immer noch nicht alles. Denn das Jobcenter muss einem Gerichtsurteil zufolge auch fürs Auto aufkommen.
Bürgergeld: Jobcenter bezahlt auch Auto
Bürgergeld: Jobcenter bezahlt auch AutoBildquelle: Kenny Eliason / Unsplash

Im Januar 2023 löste das Bürgergeld das im Volksmund als Hartz 4 bezeichnete Arbeitslosengeld II ab. Zu Beginn dieses Jahres folgte eine Erhöhung. Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen, bekomme nicht nur Geld für Miete und Heizung, sondern auch 563 Euro pro Monat aufs Konto überwiesen. Anspruch auf das Geld haben Menschen, die erwerbsfähig sind und entweder aktuell keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Und Letztgenannte können sich beim Jobcenter auch Geld fürs eigene Auto besorgen, so ein Urteil des Sozialgerichts.

Wer Bürgergeld bezieht, kann sich Auto-Kosten zurückholen

Ob Minijob, 538-Euro-Job oder Vollzeitjob, bei dem man trotz 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche zu wenig Geld zum Leben hat: Viele können, wenn sie es nicht schon getan haben, Bürgergeld beantragen. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland trifft dieses Schicksal. Neben Wohnung und Heizung bezahlt das Jobcenter auch die Kosten für eine Autoreparatur oder den TÜV, genauer gesagt die Hauptuntersuchung, die man beim TÜV durchführen lässt. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mainz hervor.

Bürgergeld vor dem Aus: Wer nichts mehr bekommen soll

Geklagt hatte eine Frau, die als Reinigungskraft arbeitet und Bürgergeld bezieht. Ihr Auto nutze sie, um zur Arbeitsstätte zu fahren. Als die Frau einen Zuschuss für eine notwendige Reparatur (Auspuff, neue Reifen und Achsvermessung) sowie die Kosten der Hauptuntersuchung in Höhe von knapp 590 Euro beantragte, lehnte das Jobcenter jedoch die Erstattung ab. Das Fahrzeug erhalte durch den üblichen Verschleiß „keinen TÜV“ mehr und die Instandhaltung des Fahrzeugs sei Sache des Fahrzeughalters. Aufgrund des Alters des Autos sei es vorauszusehen gewesen, dass Reparaturen anfallen könnten und dementsprechend hätten Rücklagen gebildet werden müssen. Doch Rücklagen, so entscheid das Gericht, könnten Bürgergeld-Empfänger nicht bilden. Doch nicht nur das.

Jobcenter muss Kosten tragen

Das Auto ermögliche der Bürgergeld-Empfängerin zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen. Und schließlich sei das Jobcenter dafür zuständig, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen, die erforderlich sind, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Selbst, wenn die Reparatur des Autos unwirtschaftlich sei, was das Jobcenter aber nicht eindeutig dargelegt habe, habe es auch keine Alternativen zur Nutzung des Fahrzeugs aufgezeigt, die einen Erhalt des Arbeitsplatzes hätte sicherstellen können. Zudem, so das Gericht, dürfen Betroffene einen zumutbaren Job nicht ablehnen, weil sie über kein eigenes Auto verfügen. Wer also Bürgergeld bezieht und auf sein Auto angewiesen ist, um damit zur Arbeit zu kommen, kann sich die Kosten für Reparatur und TÜV vom Jobcenter zurückholen.

Mitreden

1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Daniel

    Das ist ein interessanter aber etwas irreführender Artikel. Tatsächlich ist das verlinkte Urteil von 2020, also etwa 2 Jahre vor Einführung des Bürgergeldes.
    Tatsächlich sagt das Urteil auch nicht dass das Jobcenter die Kosten übernehmen muss. Es bestätigt nur, dass das Jobcenter bei seiner Entscheidung und der dazugehörigen Begründung nicht alle Faktoren berücksichtigt hat, weswegen neu entschieden werden muss. Ob dies in der neuen Entscheidung dazu führt, dass die Kosten übernommen werden, kann aus dem Gerichtsurteil nicht geschlussfolgert werden. Auch ob die Kosten übernommen oder in Form eines Darlehens gewährt werden ist nicht ersichtlich.

    Was bleibt ist ein Gerichtsurteil über einen fehlerhaften Jobcenterbeschluss.

    Antwort

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein