Bei sogenannten Blitzer-Apps handelt es sich längst nicht mehr um ein Kavaliersdelikt. Fahrer, die solche Anwendungen verwenden, müssen ernstzunehmende Konsequenzen befürchten. Das erfuhr derzeit ein 28-Jähriger in Gau-Bickelheim am eigenen Leib. Was zudem viele nicht wissen: Jüngst wurden die Regeln zudem noch einmal verschärft. Was früher erlaubt oder zumindest eine Grauzone war, ist nun ebenfalls verboten.
Blitzer-Apps sind illegal
Die Verkehrsdirektion Mainz berichtete kürzlich von einer Polizeikontrolle, die von Beamten der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim durchgeführt wurde. Dabei fiel ein 28-Jähriger auf, auf dessen Smartphone eine Blitzer-App aktiv war. Der Mann gab an, er hätte die Anwendung wegen einer Baustelle eingeschaltet, muss nun allerdings dennoch mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Grundsätzlich stellt eine aktive Blitzer-App eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer erwischt wird, dem droht laut dem Bußgeldkatalog eine Geldstrafe in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Gesetzeswidrig ist üblicherweise allerdings lediglich die Nutzung im Fahrzeug. Die reine Installation der Anwendung ist es hingegen nicht. Daher besteht je nach App die Möglichkeit, sich noch vor Fahrbeginn über die Standorte von Blitzern zu informieren.
Darf der Beifahrer eine Blitzer-App verwenden?
Kurz und knapp: nein. Bestand noch in jüngster Vergangenheit eine Rechtsunsicherheit, ist die Benutzung einer Blitzer-App durch den Beifahrer seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) nun ebenfalls verboten. Denn auch in dem Fall könne sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze machen, so der ADAC.
In der Praxis scheint ein Gros der Kfz-Fahrer das Wagnis dennoch einzugehen. Denn wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Juli 2022 offenbart, nutzen nach wie vor 49 Prozent der Autofahrer Radarwarngeräte oder Blitzer-Warner auf Smartphones oder Navigationsgeräten. Und das, obwohl nur ein Viertel der Befragten die Warnungen für zuverlässig hält.
Es is relativ einfach: solange Blitzer als Geldeintreibemaschinen Instrumente der staatlichen Wegelagerei sind und nicht offensichtlich der Verkehrssicherheit dienen, wie zB. in Brandenburg, ist die Chance mit Blitzerapp erwischt zu werden erheblich geringer als in die ebenfalls verdeckt und getarnt aufgebauten Radarfallen.
Wegelagerei hat die Erfordernis erzeugt, dass sich immer mehr gegängelte Autofahrer wehren. Und das ist nur ziviler Ungehorsam, den ich für vollkommen gerechtfertigt halte.
Sehr richtig !!
😎😎😇😇
in Italien gilt heimliches Blitzen als Heimtücke. Daher muss der Staat vor jedem Blitzer warnen. Ausgenommen sind Laserpistolen.
Der Deutsche Staat will aber lieber seine Bürger um ihr Geld erleichtern und findet es ungerecht wenn die Bürger sich davor schützen.
Vollkommen Richtig. !!
😎😎😇😇
Die Blitzerapp ist strafbar. Aber sich auf die Straße festkleben und eine halbe Stadt lahmlegen und Rettungsfahrzeuge blockieren, das sind Kavaliersdelikte. Das ist Justizia live in einem Rechtsstaat, der jegliches Maß verloren hat.
Absolut richtig !!
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