Nach der Energiekrise setzt die Ampel-Koalition eine Verordnung in Kraft, die bis heute von vielen Eigentümern ignoriert wurde. Dabei sollte sie insbesondere bei Gasheizungen dazu führen, dass ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird. Mit dieser Maßnahme wollte die Regierung erreichen, dass sich die Heizkosten reduzieren, in dem fossile Heizsysteme effizienter arbeiten. Sie trägt den komplizierten Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) und sollte gerade bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten greifen. Doch gleich mehrere Stolpersteine sorgen für eine unzureichende Umsetzung.
Risiko einer Strafzahlung scheint vielen nicht bewusst
Obwohl es diese Verordnung bereits seit vielen Monaten gibt, ignorieren viele Eigentümer sie noch immer, wie der Branchenverband schon 2023 erklärte. So teilte der Immobilienverwalterverband VDIV etwa mit, dass lediglich 17 Prozent der Eigentümer die Vorgaben erfüllt haben. Dabei endet die zweite Frist bereits am 15. September 2024. Insgesamt setzte die EnSimiMaV zwei Fristen für Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten. Hatte ein Gebäude mindestens zehn Wohneinheiten, sollte der hydraulische Abgleich bis zum 30. September 2023 erfolgen. Für Gebäude mit wenigstens sechs Einheiten wurde eine längere Frist bis zum 15. September 2024 gewährt. Ab dem 1. Oktober dieses Jahres wird die Verordnung jedoch außer Kraft gesetzt und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Sie setzt neue Fristen für alle Heizsysteme, deren Nichtenthaltung unter einer Strafzahlung von 5.000 Euro steht:
- Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, in einem Gebäude mit wenigstens sechs Wohnungen stehen und keine Wärmepumpe darstellen, müssen innerhalb von 15 Jahren nach Einbau einen hydraulischen Abgleich erfahren. Heizungen, die am 30. September 2009 in Betrieb gingen, müssen somit bis zum 30. September 2024 durchgeführt sein.
- Jede Heizungsanlage, die vor dem 01. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und sich in einem Gebäude mit wenigstens sechs Wohneinheiten befindet, muss bis spätestens zum 30.09.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich unterzogen werden.
- Ab dem 1. Oktober 2024 muss jede neu errichtete Heizungsanlage völlig unabhängig vom Energieträger oder den Wohneinheiten einer hydraulischen Prüfung unterzogen werden. Es gibt somit schon bald keine Heizungsanlagen mehr, für die diese Frist nicht greift – und somit droht auch Eigentümern von Gebäuden mit weniger Wohneinheiten eine Strafzahlung bei der Missachtung dieser Pflichten.
Investitionskosten für hydraulischen Abgleich sind überschaubar
Der Staat bezuschusst den hydraulischen Abgleich zurzeit mit einem Bonus von 15 Prozent der Investitionskosten. In einem Einfamilienhaus sind die Investitionskosten in der Regel mit etwa 1.000 Euro überschaubar. Häufig rechnen sie sich allein durch die dauerhafte Einsparung an fossilen Brennträgern bereits in wenigen Jahren. Bei Mehrfamilienhäusern können die Kosten mit bis zu 5.000 Euro jedoch deutlich höher ausfallen. Zudem kann die Maßnahme nicht wie andere auf die Mieter umgelegt werden. Ebenso muss ein ganzer Tag für die Durchführung eingeplant werden, da diese schon zwischen sechs und sieben Stunden dauern kann. Für Eigentümer ist das sowohl mit einem Kosten- als auch Organisationsaufwand verbunden. Dafür profitieren jedoch nur die Mieter vom hydraulischen Abgleich. Da auch Handwerker in Regionen noch immer schwierig zu finden sind, stoßen selbst willige Eigentümer auf Schwierigkeiten. All diese Faktoren dürften dazu geführt haben, dass die Umsetzung in Deutschland bisher eher die Ausnahme als die Regel darstellt.
Wer ist genau für diesen bürokratischen Schwachsinn verantwortlich?
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Dann haben wir die Möglichkeit dort einmal …………..
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