Bis 2025: Rückzahlungen für Kunden dieser Stromanbieter

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Seit Anfang 2023 waren Strompreiserhöhungen einer der Top-Beschwerdegründe von Verbrauchern. Laut Daten, die der Verbraucherzentrale vorliegen, waren die Beschwerden bei drei Anbietern dabei auffällig hoch im Verhältnis zum Kundenanteil.
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Bis 2025: Rückzahlungen für Kunden dieser StromanbieterBildquelle: Christophe Licoppe / Shutterstock

Immer wieder geht die Verbraucherzentrale mit Sammelklagen gegen Unternehmen vor, darunter in jüngster Vergangenheit auch mehrere Stromanbieter, über die sich Kunden beschwerten. Vor allem vier Kritikpunkte kristallisierten sich in vielen der Fälle für die Verbraucherzentralen bei Anbietern heraus. Darunter abgelehnte Widerrufe von Kunden, eigenmächtige Preiserhöhungen, lediglich vermeintliche Preissenkungen sowie unverhältnismäßig lange Vertragszeiten.

Einen ersten Erfolg konnte die Verbraucherzentrale jüngst in einer Klage verbuchen. Sie wurde bereits im Oktober 2022 wegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas gegen voxenergie und primastrom eingereicht. Mit beiden Stromanbietern und ihrem Schwesterunternehmen nowenergy konnte ein Vergleich erzielt werden. Verbraucher können dadurch Verträge nun früher kündigen und erhalten Geld zurück, das sie wegen erhöhter Preise draufgezahlt hatten. Dafür müssen Kunden jedoch selbst tätigt werden – und das bis spätestens zum 31. Dezember 2024.

Diese Schritte müssen erfüllt sein, damit Stromkunden Geld zurückerhalten

Wenn du bereits einen Widerruf oder eine Kündigung gegenüber einem der Anbieter erklärt hast, musst du dich lediglich auf den ausgehandelten Vergleich berufen. Die Verbraucherzentrale hat eine Informationsseite zum Vergleich bereitgestellt, in der ein Vergleichs-Check darüber informiert, welche Ansprüche du geltend machen kannst. Mithilfe deiner Vertragsunterlagen kannst du dort Angaben hinterlegen und so eine erste Einschätzung zu deinen Ansprüchen erhalten. Ebenso erhältst du über den Vergleichs-Check die Angaben, die du in einer E-Mail an deinen Energieversorger machen musst. Um dich auf den Vergleich zu berufen, musst du eine E-Mail mit den benötigten an die folgenden Adressen der jeweiligen Unternehmen senden:

  •     vergleich2@primastrom.de (für primastrom-Kund:innen)
  •     vergleich2@voxenergie.de (für voxenergie-Kund:innen)
  •     vergleich2@nowenergy.de (für nowenergy-Kund:innen).

Die dafür passenden Textbausteine stellt dir der Vergleichs-Check direkt zur Verfügung, nachdem du all deine Daten dort eingetragen hast. Hast du deinen Vertrag noch weder widerrufen noch gekündigt, solltest du dies nachholen. Dadurch kannst du ebenso von dem Vergleich profitieren und erhältst bessere Konditionen. Selbst wenn dein Vertrag in der Zwischenzeit bereits geendet ist, können dir für die Zeit, in der du Kunde bei den Stromanbietern warst, entsprechende Rückzahlungen zustehen. Alternativ kann das Schreiben auch per Post an die Anbieter übermittelt werden. Das Verfahren gegen ExtraEnergy läuft derweil noch, Kunden des Anbieters müssen den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten.

Auch wenn du kein Kunde bei einem der betroffenen Anbieter warst, kann sich ein regelmäßiger Wechsel lohnen. Wie das Vergleichsportal Verivox verrät, kannst du aktuell bis zu 850 Euro sparen, wenn du aus der Grundversorgung in einen anderen Vertrag wechselst. Übrigens musst du dich nicht zwingend selbst um einen regelmäßigen Wechsel bemühen. Unser Partner remind.me übernimmt die Wechsel für Energieverträge für dich und sorgt dafür, dass du automatisch stets in den für dich günstigsten Tarif hineinrutschst.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Michael

    Ist doch ganz einfach dann sollten Firmen wie Porsche BMW ihre Bänder schließen die Arbeiter nach Hause schicken zb in Leipzig dann sollen die Politiker schauen wo sie die Leute unterbringen somit haben sie keine Einnahmen mehr sondern Belastungen.Mal sehen was die Wähler dazu sagen.

    Antwort

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