Die Deutschen lieben Bargeld. Dennoch nimmt die Zahl derer, die mit Karte oder kontaktlos mit einem Handy bezahlen, zu. Das zeigt auch eine aktuelle Studie von Visa. Insbesondere die unter 36-Jährigen greifen immer seltener zum Bargeld: Zahlten 2019 noch 65 Prozent von ihnen häufig bar, waren es 2022 nur noch 35 Prozent. Mehr noch. 20 Prozent aller Verbraucher meiden Geschäfte, wenn man dort nicht mit Karte oder digital zahlen kann. Doch ob EC-Karte, Debitkarte, Kreditkarte oder digital mit dem Smartphone: Beim Bezahlen ist eine Sache illegal und viele wissen es nicht.
Mit EC-Karte zahlen: Das wissen viele nicht
Haben Menschen früher ihren Wocheneinkauf an der Kasse im Supermarkt schon mal mit Karte bezahlt, weil sie nicht so viel Bargeld dabeihatten, waren eher kleine Beträge nichts, wofür man die EC-Karte aus dem Portemonnaie holte. Im Gegenteil: Viele kamen sich komisch dabei vor, zwei Brötchen oder einen Kaffee zum Mitnehmen mit Karte zu bezahlen. Doch das hat sich inzwischen geändert. Auch Beträge unter einem Euro werden einfach mit EC-Karte und Co. gezahlt. Doch noch immer sieht man am Kiosk, beim Bäcker um die Ecke oder in der Trinkhalle Schilder, auf denen steht: „Kartenzahlung erst ab einem Betrag von 10 Euro möglich.“
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Der Grund: Viele Besitzer kleiner Geschäfte haben heute immer noch lieber Bargeld in der Kasse. Auch weil vielleicht hier und da nicht jeder Euro in der Kasse landet und versteuert wird, sondern unversteuert in den Geldbeutel des Büdchenbesitzers wandert. Denn wer ohnehin ein Kartenlesegerät in seinem Laden hat, kann auch Beträge unter 10 oder 5 Euro mit EC-Karte zahlen lassen. Schließlich müssen Händler nur 0,2 Prozent der kassierten Summe als Gebühr an den Terminalbetreiber zahlen. Macht bei einer Buchung von 10 Euro gerade mal zwei Cent. Bei einer Flasche Bier für 1,50 Euro wäre es ein Drittel Cent. Doch eine Zahlung mit EC-Karte oder Debitcard zu verweigern, ist erlaubt.
Gebühren beim Bezahlen
Was allerdings seit einigen Jahren verboten ist: Gebühren beim Bezahlen mit EC-Karte und Co. zu erheben. Verlangt also etwa der Kioskbetreiber beim Bezahlen mit EC-Karte eine Gebühr von beispielsweise 30 Cent, ist das illegal. Die Bundesregierung hat solche Gebühren für Läden und Restaurants als auch für Internetshops, Reiseportale und Taxis schon 2018 verboten. Zwar argumentieren Ladenbesitzer häufig, dass beim Zahlen mit EC-Karte weniger Geld für sie übrig bleibt, als wenn Kunden bar zahlen würden. Doch letztlich kostet Bargeld die Inhaber auch Geld. So müssen sie etwa für Münzrollen meist mehr als den Nennwert bezahlen. Hinzu kommt: Täglich muss nach Geschäftsschluss das Geld gezählt und Scheine wie Münzen zur Bank gebracht werden. All das kostet Zeit und damit auch Geld.