Der Bundesrat hat heute einer Erhöhung der Bandbreiten bei der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten zugestimmt. Das heißt, der Mindest-Download steigt von bisher 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s. Deutlicher wird die Mindestversorgung beim Upload dieser Anschlüsse. Während er bisher bei 1,7 Mbit/s lag, wird er nun im Rahmen des Rechtes auf schnelles Internet auf 5 Mbit/s erhöht. „Wir passen die Mindestversorgung regelmäßig an. Sie ist wie der Mindestlohn: Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die neuen, höheren Werte helfen seiner Ansicht nach dabei, die digitale Teilhabe in Deutschland voranzubringen.
Internet-Grundversorgung darf 35 Euro kosten
Neben Einzelhaushalten profitieren insbesondere Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen, da sie eine höhere Leistung und Flexibilität bieten – ob bei Videokonferenzen, Online-Learning oder der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Endgeräte. Durch die gestiegenen Anforderungen steigt auch der monatliche Preis für die Internet-Grundversorgung. Er beträgt künftig etwa 35 Euro pro Monat, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Menschen, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden. Das bringt dann einen Prozess ins Rollen, an dessen Ende die verordnete Versorgung eines Haushaltes durch einen Anbieter stehen kann. Bisher bekannt gewordene Fälle sind allerdings nach einem langen Prozess meistens per Satellit versorgt worden. In solchen Fällen eine eigene Glasfaser-Leitung zu verlegen, wäre zu teuer.