Traurig, aber wahr: Deine bei Prime Video gekauften Filme können verschwinden

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Stell dir vor: Du hast bei Amazon Prime Video einen Film gekauft (nicht ausgeliehen!) und möchtest diesen nach einiger Zeit wieder anschauen – doch das geht nicht mehr. Dieses Szenario kann sich jederzeit abspielen und als Nutzer kann man so gut wie nichts dagegen machen. Denn man wurde ja gewarnt.
Video-Streaming-Dienst Amazon Prime Video.
Bildquelle: Pixabay, Amazon
In den USA läuft aktuell ein gerichtlicher Prozess gegen Amazon. Geklagt hat laut Angaben des Hollywoodreporter die Prime-Video-Nutzerin Amanda Caudel. Sie beschuldigte das Unternehmen, sich heimlich das Recht vorzubehalten, den Zugang von Verbrauchern zu Inhalten zu beenden, die auf der Streaming-Plattform Prime Video gekauft wurden. Amazon wies die Anschuldigungen seinerseits zurück, doch worum geht es hier eigentlich?

Prime Video: Nutzer kaufen keine Filme, sondern eine Lizenz

Im digitalen Zeitalter haben Verbraucher die Qual der Wahl: Sie können Filme und Serien auf herkömmlichem Weg bei einem Einzelhändler erwerben (auf einer DVD beziehungsweise Blu-ray Disc). Oder besagte Videoinhalte alternativ auch digital auf einer Video-on-Demand-Plattform wie Prime Video kaufen. Doch das ist keineswegs dasselbe, wie Amazon im Rahmen des Gerichtsverfahrens selbst erörtert. Demnach würden Nutzer nur eine limitierte Lizenz erwerben und genau das kann weitreichende Folgen haben. Denn Amazon besitzt oftmals keine Rechte an den zum „Kauf“ angebotenen Filmen und Serien. In diesen Fällen verfügt das Unternehmen ebenfalls lediglich über eine Lizenz vom eigentlichen Rechteinhaber. Und wenn diese widerrufen oder abgeändert wird, dann können auch Verbraucher nicht mehr auf das fragliche Werk zugreifen. Und das, obgleich sie es vermeintlich gekauft haben.

Nur in den USA? Weit gefehlt!

Wer sich an dieser Stelle denkt, dass der Prozess ja in den USA stattfinde und die Lage hierzulande sicherlich anders aussehe, der täuscht sich. Ein „flüchtiger“ Blick in die Nutzungsbedingungen von Amazon Prime Video und schon findet man unter Punkt 4, Absatz i („Verfügbarkeit von Gekauften Digitalen Inhalten“) einen entsprechenden Vermerk:
„Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, können jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass erworbene Digitale Inhalte für weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Amazon Prime Video (Nutzungsbedingungen)
Grundsätzlich gilt in Deutschland also dasselbe Prinzip. Gekaufte Filme können auch hierzulande aus der eigenen Videobibliothek verschwinden – und das hat Amazon auch genau so in den Nutzungsbedingungen kommuniziert. Nur liest sich diese kaum jemand durch, während der „Film kaufen“-Button auf dem Prime-Video-Portal überaus präsent ist. Es stellt sich also die Frage, ob Amazon die Beschränkung in ausreichendem Maße kommuniziert hat. Darum dürfte das noch nicht ausgesprochene Rechtsurteil aus den USA auch für den hiesigen Markt durchaus von Interesse sein. Wie lange der Rechtsstreit noch andauern wird, ist allerdings unbekannt.

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